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Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs

Auto abmelden – online, ohne Termin oder vor Ort

Ein Fahrzeug abzumelden heißt im Amtsdeutsch, es außer Betrieb zu setzen. Das geht online, über einen Dienstleister oder vor Ort – und zwar bundesweit, nicht nur am Wohnort.

Kennzeichen eingeben und die Abmeldung einem Dienstleister übergeben. Das kostet ein Entgelt zusätzlich zur amtlichen Gebühr und funktioniert auch dann, wenn die Sicherheitscodes fehlen.

Kostenpflichtiges Angebot von abmeldung.auto-abmelden.net; bei Beauftragung erhalten wir eine Vergütung. Beim Laden werden Ihre IP-Adresse und Browserdaten an den Anbieter übertragen.

Kurz gesagt

  • Der Vorgang heißt Außerbetriebsetzung. „Abmeldung“ und „Stilllegung“ meinen im Alltag dasselbe.
  • Gebraucht werden in der Regel Zulassungsbescheinigung Teil I, beide Kennzeichenschilder und ein Ausweisdokument.
  • Drei Wege stehen offen: online über i-Kfz, über einen Dienstleister oder vor Ort bei der Zulassungsstelle.
  • Die Abmeldung ist nicht an den Wohnort gebunden. Jede Zulassungsbehörde in Deutschland darf sie vornehmen.
  • Mit der Abmeldung endet die Kfz-Steuer. Die Behörde meldet das an die Zollverwaltung.

Vollständige Unterlagen-Checkliste

Was bei der Abmeldung tatsächlich passiert

Bei der Außerbetriebsetzung entwertet die Zulassungsbehörde die Stempelplaketten auf beiden Kennzeichenschildern und trägt den Vorgang in die Fahrzeugregister ein, womit das Fahrzeug von diesem Zeitpunkt an nicht mehr zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen ist. Weg ist es damit nicht. Es gehört weiterhin Ihnen, es behält seine Fahrzeug-Identifizierungsnummer, und seine Daten bleiben beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert.

Wichtig ist der Unterschied zwischen einer vorübergehenden und einer endgültigen Außerbetriebsetzung. Vorübergehend heißt, dass das Fahrzeug später wieder auf die Straße soll, nach einer Reparatur etwa, nach der Winterpause oder nach einem Umzug, bei dem es eine Zeit lang niemand braucht. Endgültig heißt, dass es verwertet wird, und dann verlangt die Behörde zusätzlich den Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs. Beide Fälle laufen am selben Schalter. Sie führen aber zu unterschiedlichen Einträgen, mehr dazu im Ratgeber Stilllegen oder abmelden.

Nicht zu verwechseln ist die Abmeldung mit der Umschreibung. Wer sein Auto verkauft, meldet es in der Regel nicht ab, sondern überlässt es dem Käufer, das Fahrzeug auf sich umzuschreiben; abgemeldet wird beim Verkauf vor allem dann, wenn es gar nicht mehr fahrbereit ist oder auf einem Anhänger abgeholt wird. Welcher Weg in Ihrem Fall der richtige ist, klärt der Ratgeber Abmelden beim Verkauf.

Das brauchen Sie

  • Zulassungsbescheinigung Teil I – früher Fahrzeugschein.
  • Beide Kennzeichenschilder mit den aufgeklebten Stempelplaketten.
  • Ausweisdokument der Person, die den Antrag stellt.
  • Vollmacht, wenn jemand anderes den Vorgang übernimmt.
  • Verwertungsnachweis, wenn das Fahrzeug verschrottet wird.

Welche Nachweise darüber hinaus verlangt werden, hängt vom Anlass ab. Zur Unterlagen-Checkliste

So läuft die Abmeldung ab

  1. Schritt 1: Unterlagen und Kennzeichen bereitlegen

    Zur Außerbetriebsetzung gehören die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein), beide Kennzeichenschilder mit den aufgeklebten Stempelplaketten sowie ein Ausweisdokument. Erledigt jemand anderes den Vorgang für Sie, kommt eine Vollmacht dazu. Wer das Fahrzeug verwerten lässt, braucht zusätzlich den Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs.

    Checkliste eines Online-Abmeldedienstes: Fahrzeugschein, Kennzeichen sowie Münze, Cuttermesser und Pinzette zum Freilegen der Sicherheitscodes
    Dieselbe Liste beim Online-Dienst – samt Werkzeug zum Freilegen der Codes. Formular des Abmeldedienstes öffnen – kostenpflichtiges Angebot unseres Partners
    Abmeldung online starten (öffnet in neuem Tab)
  2. Schritt 2: Zuständige Stelle und Termin klären

    Die Außerbetriebsetzung ist nicht an den Wohnort gebunden, sondern kann bundesweit bei jeder Zulassungsbehörde beantragt werden, während für alle weiteren Vorgänge wie eine spätere Wiederzulassung wieder die Behörde am Wohnsitz zuständig ist. Viele Ämter arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe. Ein Blick auf den Buchungslink spart also die Fahrt.

  3. Schritt 3: Den passenden Weg wählen

    Drei Wege stehen offen. Der Online-Antrag über das Portal i-Kfz, die Beauftragung eines Dienstleisters oder der Termin vor Ort bei der Zulassungsstelle. Welcher davon für Sie in Frage kommt, entscheidet sich vor allem daran, ob Fahrzeugpapiere und Stempelplaketten die verdeckten Sicherheitscodes tragen, ohne die das Online-Verfahren nicht funktioniert.

    Startmaske eines Online-Abmeldedienstes mit Auswahl der Fahrzeugart und Eingabefeldern für das Kennzeichen
    So beginnt der Weg über einen Dienstleister: Fahrzeugart und Kennzeichen. Zum Formular mit der Kennzeichen-Eingabe – kostenpflichtiges Angebot unseres Partners
    Abmeldung online starten (öffnet in neuem Tab)
  4. Schritt 4: Außerbetriebsetzung durchführen

    Die Zulassungsbehörde entwertet die Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern und vermerkt die Außerbetriebsetzung in den Fahrzeugregistern. Online passiert dasselbe, sobald Sie die freigelegten Sicherheitscodes übermittelt haben. Der Bescheid kommt danach.

    Eingabemaske für den siebenstelligen Sicherheitscode von der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I
    Der siebenstellige Code von der Rückseite der Zulassungsbescheinigung. Codes im Formular eingeben – kostenpflichtiges Angebot unseres Partners
    Abmeldung online starten (öffnet in neuem Tab)
  5. Schritt 5: Bestätigung sichern und Folgeschritte erledigen

    Heben Sie den Nachweis über die Außerbetriebsetzung auf, denn er ist der Beleg dafür, ab wann das Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen durfte, und genau danach fragen im Zweifel Versicherung, Zoll und Ordnungsamt. Danach bleibt meist noch zweierlei: die Kfz-Versicherung informieren und den Verbleib von Fahrzeug und Schildern klären.

Die Bildschirmfotos zeigen das Formular unseres Partners, ein kostenpflichtiges Angebot; bei Beauftragung erhalten wir eine Vergütung. Aufgenommen am 3. August 2026 – den vollständigen Ablauf zeigt Auto abmelden lassen.

Die Reihenfolge ist in allen Bundesländern gleich. Unterschiedlich sind die Terminvergabe, die Höhe der Gebühr und die Frage, wie weit das Online-Verfahren vor Ort ausgebaut ist. Welche Zulassungsstelle für Sie erreichbar ist, steht im Verzeichnis.

Die drei Wege zur Abmeldung

Alle drei führen zum selben Ergebnis. Sie unterscheiden sich im Aufwand, in den Voraussetzungen und darin, wer den Behördengang übernimmt. Deshalb steht hier zu jedem Weg auch, was dagegen spricht.

Weg 1

Online über i-Kfz

Die Zulassungsbehörden bieten die Außerbetriebsetzung über das internetbasierte Fahrzeugzulassungsverfahren (i-Kfz) an. Sie übermitteln dabei die Sicherheitscodes, die auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und unter den Stempelplaketten der Kennzeichen verborgen sind.

Spricht dafür

  • Kein Termin, keine Anfahrt, keine Öffnungszeiten.
  • Für die Abmeldung ist kein Personalausweis mit eID nötig, wenn die Sicherheitscodes vorliegen.
  • Der Antrag lässt sich in einem Zug am Bildschirm erledigen.

Spricht dagegen

  • Nur für Fahrzeuge, deren Papiere und Plaketten die Sicherheitscodes tragen.
  • Die Codes müssen unbeschädigt und noch nicht freigerubbelt sein.
  • Nicht jede Halter- und Fahrzeugkonstellation ist im Verfahren vorgesehen.
  • Die Bestätigung kommt nicht sofort, sondern wird zugestellt.

Weg 2

Über einen Dienstleister

Gewerbliche Anbieter übernehmen den Behördengang gegen ein Serviceentgelt. Sie erhalten von Ihnen die Unterlagen und eine Vollmacht und melden das Fahrzeug in Ihrem Namen ab. Häufig wird das im Paket mit Fahrzeugankauf oder Verwertung angeboten.

Spricht dafür

  • Kein eigener Behördengang und keine Terminsuche.
  • Funktioniert auch für Fahrzeuge ohne Sicherheitscodes.
  • Lässt sich mit Abholung, Ankauf oder Verwertung verbinden.

Spricht dagegen

  • Zur Behördengebühr kommt das Entgelt des Anbieters hinzu.
  • Sie geben Fahrzeugpapiere und eine Vollmacht aus der Hand.
  • Die Bearbeitungsdauer bestimmt der Anbieter, nicht Sie.
  • Leistungsumfang und Sorgfalt unterscheiden sich deutlich.

Weg 3

Vor Ort bei der Zulassungsstelle

Der klassische Weg. Sie holen sich einen Termin bei der Zulassungsbehörde, bringen Unterlagen und Kennzeichenschilder mit, die Plaketten werden am Schalter entwertet, und die Bestätigung nehmen Sie gleich mit nach Hause.

Spricht dafür

  • Funktioniert unabhängig vom Alter der Papiere und Plaketten.
  • Rückfragen und Sonderfälle lassen sich direkt klären.
  • Die Bestätigung liegt am Ende des Termins vor.

Spricht dagegen

  • Termine sind je nach Behörde nur mit Vorlauf zu bekommen.
  • Anfahrt und Wartezeit kosten leicht einen halben Vormittag.
  • An die Öffnungszeiten der Behörde gebunden.
Wo die Sicherheitscodes für die Online-Abmeldung stehen: siebenstelliger Code im
                          freizurubbelnden Silberfeld auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I,
                          dreistelliger Code unter der Stempelplakette jedes Kennzeichenschilds. Zum Abmeldeformular unseres Partners
Die beiden Fundstellen der verdeckten Sicherheitscodes. Beide vorhanden? Fahrzeug direkt online abmelden – kostenpflichtiges Angebot unseres Partners. Ohne die Codes bleibt nur der Weg über die Zulassungsstelle.

Wann das Online-Verfahren für Sie funktioniert

  • Sicherheitscodes vorhanden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I trägt auf der Rückseite einen siebenstelligen verdeckten Code, die Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern je einen dreistelligen. Beides gibt es bei Zuteilungen seit Anfang 2015.
  • Codes noch unversehrt. Die Felder dürfen nicht beschädigt und nicht bereits freigelegt sein – jeder Code lässt sich nur einmal verwenden.
  • Kein Personalausweis mit eID nötig. Für die Außerbetriebsetzung ist nach § 24 Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausdrücklich auf die Identifizierung zu verzichten, sofern die Sicherheitscodes erfasst werden. Für andere i-Kfz-Vorgänge gilt das nicht.
  • Gebühr 2,10 Euro. Nummer 224.2 des Gebührentarifs der GebOSt, gegenüber 15,90 Euro nach Nummer 224.1 bei persönlicher Vorsprache. Stand: 30. Juli 2026. Die zuständige Stelle kann abweichen.

Nicht jede Halter- und Fahrzeugkonstellation ist im Verfahren vorgesehen. Was in Ihrem Fall gilt, steht im Ratgeber zur Online-Abmeldung.

Diese Angaben fragt das Online-Formular ab

Wer alles beisammen hat, ist in wenigen Minuten durch. In dieser Reihenfolge wird gefragt:

  1. Fahrzeugart und Kennzeichen
  2. Zuständige Zulassungsstelle, erkannt aus dem Kennzeichen
  3. Zulassungsdatum aus der Zulassungsbescheinigung Teil I
  4. Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Prüfziffer
  5. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung, sieben Stellen
  6. Sicherheitscode je Kennzeichenschild, drei Stellen
  7. Halterdaten und Zahlung

Wie die einzelnen Masken aussehen, zeigt der bebilderte Ablauf beim Dienstleister. Zum Formular selbst geht es über den folgenden Link.

Abmeldung online starten

Kostenpflichtiges Angebot von abmeldung.auto-abmelden.net; bei Beauftragung erhalten wir eine Vergütung. Die amtliche Gebühr ist darin nicht enthalten.

Was die Abmeldung kostet

Die Fahrzeugabmeldung gehört zu den preiswerteren Amtshandlungen. Teuer wird sie erst durch das, was drumherum dazukommt. Vier Posten bestimmen den Betrag.

  • Verwaltungsgebühr der Zulassungsbehörde

    Der Hauptposten. Was eine Zulassungsbehörde für ihre Amtshandlungen verlangen darf, steht in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, und im Verzeichnis dieser Ordnung gehört die Außerbetriebsetzung zu den günstigeren Vorgängen überhaupt.

  • Zuschläge für Zusatzleistungen

    Wer das bisherige Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung reservieren lassen möchte, zahlt dafür zusätzlich. Dazu kommen Auslagen. Porto für die Zustellung beim Online-Verfahren zum Beispiel.

  • Serviceentgelt des Dienstleisters

    Wird die Abmeldung beauftragt, kommt das Entgelt des Anbieters obendrauf. Es ist frei kalkuliert und der Grund dafür, warum Angebote so weit auseinanderliegen.

  • Was nichts extra kostet

    Die Meldung an die Steuerverwaltung übernimmt die Zulassungsbehörde, und auch die Mitteilung an den Versicherer läuft über das elektronische Verfahren zwischen Behörde und Versicherungswirtschaft, ohne dass Ihnen dafür etwas berechnet wird. Beides ist im Preis enthalten.

Die amtliche Gebühr

Online über das Portal der Behörde
2,10 €
Persönlich bei der Zulassungsstelle
15,90 €

Nummern 224.2 und 224.1 des Gebührentarifs der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Stand: 30. Juli 2026. Je nach Fall kommen Auslagen hinzu, etwa für eine Kennzeichenreservierung, und weil die zuständige Stelle davon abweichen kann, ist am Ende deren Auskunft die verbindliche.

Beauftragen Sie einen Dienstleister, kommt dessen Entgelt obendrauf. Das ist eine Serviceleistung, keine Gebühr.

Was nach der Abmeldung zu tun ist

Mit dem Termin ist die Autoabmeldung bei der Behörde erledigt. Bei Versicherung, Steuer und Stellplatz noch nicht.

Kfz-Steuer

Die Steuerpflicht endet mit der Außerbetriebsetzung, und weil die Zulassungsbehörde den Vorgang von sich aus an die Zollverwaltung meldet, die daraufhin zu viel gezahlte Steuer erstattet, müssen Sie dafür nichts veranlassen.

Versicherung

Der Schutz für den Straßenverkehr endet. Viele Versicherer stellen den Vertrag auf Wunsch beitragsfrei ruhend, solange das Fahrzeug abgestellt bleibt. Von allein passiert das allerdings nicht, weshalb sich der Anruf lohnt.

Stellplatz

Im öffentlichen Verkehrsraum darf ein abgemeldetes Fahrzeug nicht stehen. Es gehört auf privaten Grund.

Kennzeichen

Die Schilder bleiben bei Ihnen, sind ohne gültige Plaketten aber unbrauchbar, und wer sich dieselbe Kombination für später sichern will, lässt sie gegen Gebühr befristet reservieren.

Bleibt das Fahrzeug sehr lange außer Betrieb, werden seine Daten irgendwann aus dem Register entfernt, und eine spätere Wiederzulassung wird dadurch deutlich aufwendiger, als sie es in den ersten Jahren gewesen wäre. Wie lange das dauert und was dann verlangt wird, steht im Ratgeber zur Stilllegung.

Ratgeber zur Abmeldung

Die Startseite gibt den Überblick. Alles, was eine Zahl, eine Checkliste oder ein Formular braucht, steht auf einer eigenen Seite.

Grundlagen: Kosten, Unterlagen, Verfahren

Die Fragen, die sich bei jeder Abmeldung stellen – unabhängig davon, warum das Fahrzeug außer Betrieb geht.

Situationen: Verkauf, Verwertung, Sonderfälle

Der Anlass entscheidet über den richtigen Weg. Verkauf, Verschrottung und fehlende Papiere führen zu unterschiedlichen Verfahren.

Andere Fahrzeugarten

Krafträder, Wohnmobile und Anhänger folgen demselben Grundverfahren, bringen aber eigene Besonderheiten mit.

Zulassungsstellen nach Bundesland

Abmelden dürfen Sie bundesweit – aber Öffnungszeiten, Terminvergabe und Gebühren legt die jeweilige Behörde fest. Wählen Sie Ihr Bundesland, um zu den Ämtern zu kommen.

Eine eigene Detailseite bekommt nur ein Amt, von dem uns die vollständige Anschrift, ein Kontaktweg und eine Angabe zur Terminvergabe vorliegen. Alle übrigen stehen auf der Bundesland-Seite als Listeneintrag. Auffindbar bleiben sie, ohne dass eine Seite entsteht, die nichts zu sagen hat. Zur Suche im Verzeichnis

Zulassungsstellen der größten Städte

Verlinkt sind die Ämter, deren Angaben vollständig geprüft vorliegen. Die übrigen sind genannt, haben aber noch keine Detailseite. Sie stehen auf der jeweiligen Bundesland-Seite.

Häufige Fragen

Was bedeutet „Auto abmelden“ im Behördendeutsch?
Der Vorgang heißt Außerbetriebsetzung. Das Fahrzeug bleibt Ihr Eigentum, darf aber nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Aus den Fahrzeugregistern verschwindet es nicht. Dort wird es weiter geführt, nur eben als außer Betrieb gesetzt.
Ist Stilllegung dasselbe wie Abmeldung?
Im Alltag meinen beide Begriffe denselben Vorgang. „Stilllegung“ ist der ältere, umgangssprachlich gebliebene Ausdruck. Die heutige Bezeichnung im Verfahren lautet Außerbetriebsetzung. Unterschieden wird stattdessen zwischen einer vorübergehenden und einer endgültigen Außerbetriebsetzung.
Muss ich dafür persönlich zur Zulassungsstelle?
Nein. Neben dem Termin vor Ort gibt es den Online-Antrag über das Portal i-Kfz und die Möglichkeit, einen Dienstleister oder eine bevollmächtigte Person zu beauftragen. Welcher Weg im Einzelfall offensteht, hängt von Fahrzeug und Unterlagen ab.
Kann ich mein Auto bei jeder Zulassungsstelle abmelden?
Die Außerbetriebsetzung ist nicht an den Wohnort gebunden und kann bundesweit bei jeder Zulassungsbehörde beantragt werden. Für andere Vorgänge wie eine spätere Wiederzulassung bleibt die Behörde an Ihrem Wohnsitz zuständig.
Was passiert mit den Kennzeichenschildern?
Bei der Außerbetriebsetzung werden die Stempelplaketten auf den Schildern entwertet. Die Schilder selbst verbleiben bei Ihnen und sind ohne gültige Plaketten nicht mehr für den Straßenverkehr verwendbar.
Kann ich mein bisheriges Kennzeichen behalten?
Auf Wunsch lässt sich das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung reservieren. Das ist eine eigene, gebührenpflichtige Leistung und zeitlich befristet. Ohne Reservierung kann die Kombination nach der Abmeldung anderweitig vergeben werden.
Endet mit der Abmeldung auch die Kfz-Steuer?
Ja. Die Steuerpflicht endet mit der Außerbetriebsetzung. Die Zulassungsbehörde meldet den Vorgang an die Zollverwaltung, und zu viel gezahlte Steuer wird erstattet. Ihren Versicherer sollten Sie zusätzlich selbst informieren, wenn Sie den Vertrag anpassen möchten.
Was passiert mit der Kfz-Versicherung?
Der Versicherungsschutz für den Straßenverkehr endet mit der Abmeldung. Viele Versicherer stellen den Vertrag auf Wunsch beitragsfrei ruhend, solange das Fahrzeug abgestellt bleibt. Diese Ruheversicherung deckt dann noch bestimmte Schäden am stehenden Fahrzeug ab. Ob und wie lange das gilt, steht in Ihren Vertragsbedingungen.
Darf ein abgemeldetes Auto am Straßenrand stehen bleiben?
Nein. Ein Fahrzeug ohne gültige Zulassung darf im öffentlichen Verkehrsraum weder geführt noch abgestellt werden. Es gehört auf privaten Grund, in eine Garage oder auf einen Stellplatz.
Muss ich mein Auto vor dem Verkauf abmelden?
Nicht zwingend. Beim Verkauf an eine Privatperson ist die Umschreibung auf den Käufer üblich. Abgemeldet wird vor allem dann, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist oder abgeholt wird. Wer verkauft und nicht selbst abmeldet, sollte die Veräußerung der Zulassungsbehörde anzeigen.
Was gilt, wenn Papiere oder Kennzeichen fehlen?
Auch dann ist eine Abmeldung möglich, das Verfahren wird aber aufwendiger. Bei Verlust oder Diebstahl verlangt die Behörde in der Regel eine eidesstattliche Versicherung oder eine polizeiliche Anzeige. Das Online-Verfahren scheidet in diesen Fällen aus.
Wie lange dauert die Abmeldung?
Der Vorgang selbst ist kurz – am Schalter eine Sache weniger Minuten, online eine Sache weniger Klicks. Zeit kostet fast immer nur das Drumherum, also die Terminfindung vor Ort oder die Zustellung der Bestätigung beim Online-Antrag.

Abmelden, stilllegen, außer Betrieb setzen

Drei Wörter, ein Vorgang. Im Gesetz heißt er Außerbetriebsetzung, geregelt in § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Stilllegung ist der ältere Ausdruck, der sich im Sprachgebrauch gehalten hat, obwohl ihn die Verordnung seit 2007 nicht mehr kennt. Abmelden sagen fast alle. Ob Sie ein Auto, ein Motorrad, einen Anhänger oder ein Wohnmobil abmelden, ändert am Verfahren nichts: dieselben Unterlagen, dieselbe Gebühr, dieselben drei Wege. Was der Unterschied zwischen vorübergehender und endgültiger Abmeldung praktisch bedeutet, steht unter Auto stilllegen.

Nicht dasselbe ist die Ummeldung. Wer umzieht oder ein Fahrzeug kauft, meldet nicht ab, sondern schreibt um, und dabei bleibt das Fahrzeug durchgehend zugelassen. Abgemeldet wird nur, wenn es für eine Weile oder für immer von der Straße verschwindet. Die Grenzfälle klärt der Ratgeber Abmelden beim Verkauf. Für die Wiederanmeldung nach einer Pause gilt wieder ein eigenes Verfahren, und zuständig ist dafür die Behörde an Ihrem Wohnsitz.