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Fahrzeugart: Krafträder

Motorrad abmelden: online, Ablauf & Saisonkennzeichen

Für Motorräder gilt dasselbe Verfahren wie für Autos. Die häufigere Frage ist ohnehin eine andere. Muss die Maschine über den Winter überhaupt abgemeldet werden?

Auch für Fahrzeuge ohne Sicherheitscodes, für die das Behördenportal nicht funktioniert. Sie geben Kennzeichen und Daten ein, den Behördengang übernimmt der Dienstleister.

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Kurz gesagt

Die Abmeldung läuft nach § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung genau wie beim Pkw, nur mit einem statt zwei Kennzeichenschildern. Mit einem Saisonkennzeichen entfällt sie ganz. Außerhalb des eingetragenen Betriebszeitraums ist das Fahrzeug ohne weiteres Zutun außer Betrieb. Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen kennen gar keine Außerbetriebsetzung.

Der Ablauf beim zulassungspflichtigen Kraftrad

Für Motorräder, Roller über 50 Kubikzentimeter und Leichtkrafträder mit amtlichem Kennzeichen gilt dasselbe Verfahren wie für jedes andere Kraftfahrzeug. Vorzulegen sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und das abgestempelte Kennzeichenschild zur Entstempelung. Die Behörde vermerkt das Datum der Außerbetriebsetzung, gibt Ihnen die Bescheinigung zurück und meldet den Vorgang an Zollverwaltung und Versicherer.

Der einzige praktische Unterschied zum Auto: Es ist nur eine Stempelplakette zu entwerten. An Gebühren, Unterlagen und Zuständigkeiten ändert das nichts. Die vollständige Aufstellung steht in der Unterlagen-Checkliste, die Gebührennummern unter Kosten und Gebühren.

Saisonkennzeichen statt jährlicher Abmeldung

Wer die Maschine ohnehin jedes Jahr im selben Zeitraum stehen lässt, spart sich mit einem Saisonkennzeichen den doppelten Behördengang. Geregelt ist das in § 10 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Das Kennzeichen trägt den Betriebszeitraum als amtlichen Zusatz, und dieser Betriebszeitraum muss mindestens zwei Monate umfassen und darf höchstens elf Monate betragen. Innerhalb dieser Zeit ist das Fahrzeug zugelassen, außerhalb nicht, ohne dass Sie dafür etwas tun müssen.

Der Preis dafür ist eine Einschränkung, die viele unterschätzen. Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen weder in Betrieb gesetzt noch abgestellt werden. Wer keinen privaten Stellplatz hat, gewinnt mit dem Saisonkennzeichen also nichts. Ausgenommen sind Fahrten zur Außerbetriebsetzung und die Rückfahrt nach der Entstempelung.

Mofa, Moped und 50er-Roller: keine Abmeldung

Kleinkrafträder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit sind zulassungsfrei. Sie führen kein amtliches Kennzeichen, sondern ein Versicherungskennzeichen, das direkt beim Versicherer beantragt wird und mit dem Verkehrsjahr abläuft. Eine Zulassungsbehörde ist daran nicht beteiligt. Es gibt hier weder eine Außerbetriebsetzung noch eine Gebühr nach dem Gebührentarif.

Wollen Sie ein solches Fahrzeug stilllegen, kündigen Sie schlicht die Versicherung beziehungsweise beantragen kein neues Kennzeichen für das kommende Verkehrsjahr. Was die Begriffe „stilllegen“ und „abmelden“ sonst bedeuten, ordnet Auto stilllegen oder abmelden ein.

Online abmelden

Krafträder lassen sich über i-Kfz abmelden, sofern Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplakette Sicherheitscodes tragen. Bei Zuteilungen seit Anfang 2015 ist das der Fall. Weil nur ein Schild vorhanden ist, ist auch nur ein Plakettencode einzugeben. Für Krafträder mit Wechselkennzeichen verweisen die Behörden dagegen auf den Weg vor Ort. Voraussetzungen und Ablauf im Einzelnen erklärt Auto online abmelden über i-Kfz.

Steuer, Versicherung und Standplatz

Mit der Abmeldung endet die Kraftfahrzeugsteuerpflicht. Die Zulassungsbehörde übermittelt die Daten an die Zollverwaltung, und ein Guthaben wird üblicherweise rund drei Wochen später erstattet. Die Kfz-Versicherung geht in aller Regel in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, die eingeschränkten Schutz für das stehende Fahrzeug bietet. Für ein Motorrad in der Garage ist das oft der eigentliche Gewinn gegenüber einem gekündigten Vertrag. Wie lange die Ruheversicherung läuft, richtet sich nach Ihren Vertragsbedingungen.

Abgestellt werden darf die Maschine danach nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum. Das gilt für Krafträder genauso wie für größere Fahrzeuge. Bei Wohnmobilen und Anhängern wird der Punkt sogar noch häufiger zum Problem. Die für Sie zuständige Behörde finden Sie im Verzeichnis der Zulassungsstellen.

Häufige Fragen zum Motorrad

Läuft die Abmeldung eines Motorrads anders als beim Auto?
Nein. Es gilt dasselbe Verfahren nach § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Der einzige praktische Unterschied besteht darin, dass Krafträder nur ein Kennzeichenschild führen. Damit ist auch nur eine Stempelplakette zu entwerten.
Muss ich mein Motorrad mit Saisonkennzeichen nach der Saison abmelden?
Nein. Außerhalb des eingetragenen Betriebszeitraums ruht die Zulassung automatisch. Eine gesonderte Abmeldung entfällt. Der Betriebszeitraum muss nach § 10 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mindestens zwei und darf höchstens elf Monate umfassen.
Darf das Motorrad außerhalb der Saison auf der Straße stehen?
Nein. Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen weder in Betrieb gesetzt noch abgestellt werden. Ausgenommen sind Fahrten zur Außerbetriebsetzung und die Rückfahrt nach der Entstempelung.
Gilt das auch für Mofa, Moped und 50er-Roller?
Nein. Kleinkrafträder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit sind zulassungsfrei und fahren mit Versicherungskennzeichen. Es gibt bei ihnen keine Außerbetriebsetzung durch die Zulassungsbehörde. Das Versicherungskennzeichen läuft mit dem Verkehrsjahr ab.
Kann ich mein Motorrad online abmelden?
Ja, wenn Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplakette Sicherheitscodes tragen. Das ist bei Zuteilungen seit Anfang 2015 der Fall. Für Krafträder mit Wechselkennzeichen verweisen die Behörden dagegen auf den Weg vor Ort.

Abgesehen von der Fahrzeugart gilt das allgemeine Verfahren. Es steht im Überblick zur Abmeldung.

Quellen und Stand

Alle Angaben auf dieser Seite wurden am 30. Juli 2026 gegen die folgenden Quellen geprüft. Verfahren und Gebühren können sich ändern und je nach Zulassungsbehörde abweichen – verbindlich ist allein die Auskunft der für Sie zuständigen Stelle.