Gebühren im Überblick
Auto abmelden Kosten 2026: online 2,10 €, vor Ort 15,90 €
Die Abmeldung ist einer der günstigsten Behördenvorgänge rund ums Auto, vorausgesetzt Sie wählen den passenden Weg. Zwischen Online-Antrag und Schaltertermin liegt der Faktor sieben.
Auch für Fahrzeuge ohne Sicherheitscodes, für die das Behördenportal nicht funktioniert. Sie geben Kennzeichen und Daten ein, den Behördengang übernimmt der Dienstleister.
Kostenpflichtiges Angebot von abmeldung.auto-abmelden.net; bei Beauftragung erhalten wir eine Vergütung. Beim Laden werden Ihre IP-Adresse und Browserdaten an den Anbieter übertragen.
Kurz gesagt
Der bundeseinheitliche Gebührentarif der GebOSt sieht für die Außerbetriebsetzung 15,90 Euro bei der Zulassungsbehörde und 2,10 Euro im internetbasierten Verfahren vor. Rechnen Sie mit kleineren Nebenpositionen wie Dokumentensiegel, Kennzeichenreservierung und Porto. Die Angaben haben den Stand 30. Juli 2026. Welche Positionen Ihre Stelle tatsächlich berechnet, sagt Ihnen nur diese Stelle.
Was kostet die Abmeldung auf welchem Weg?
Drei Wege führen zur Außerbetriebsetzung, und im Preis liegen sie weit auseinander. Die amtliche Gebühr selbst ist dabei überall dieselbe: Der Gebührentarif ist Bundesrecht, in Bayern gilt also derselbe Satz wie in Schleswig-Holstein. Unterschiede entstehen nur bei den Nebenpositionen und beim Entgelt eines Dienstleisters.
| Weg | Amtliche Gebühr | Mögliche Nebenpositionen | Realistisch insgesamt |
|---|---|---|---|
| Behörde vor Ort | 15,90 € | Anteil Kraftfahrt-Bundesamt 1,20 €, Dokumentensiegel je 0,30 €, Kennzeichenreservierung 2,60 €, gegebenenfalls Porto | knapp unter 20 € |
| i-Kfz online | 2,10 € | dieselben Positionen, soweit die Behörde sie im Einzelfall berechnet | niedriger einstelliger Betrag |
| Dienstleister | 15,90 € oder 2,10 € – die Behördengebühr fällt zusätzlich an | Serviceentgelt des Anbieters | keine belegte Spanne – maßgeblich ist der Preis, den der Anbieter vor der Beauftragung ausweist |
Stand: 30. Juli 2026. Die Grundgebühren stehen im Gebührentarif der GebOSt (Nummern 224.1 und 224.2). Die Nebenpositionen sind Beispielwerte des BayernPortals, keine bundesweit garantierten Beträge – welche davon Ihre Zulassungsbehörde ansetzt, sagt Ihnen nur diese Stelle.
Warum hier kein Gebührenrechner steht
Die Abmeldekosten lassen sich nicht seriös auf den Cent berechnen. Fest steht allein die Grundgebühr. Ob Kennzeichenreservierung, Dokumentensiegel oder Porto hinzukommen, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Ein Rechner würde daraus eine Genauigkeit machen, die es nicht gibt. Die Tabelle oben nennt deshalb Spannen und benennt offen, wo kein belegter Wert existiert.
Warum die Gebühr bundesweit gleich ist
Die Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr sind nicht kommunal festgelegt, sondern stehen im Gebührentarif der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, kurz GebOSt. Jede Amtshandlung hat dort eine Gebührennummer mit einem festen Betrag. Die Außerbetriebsetzung trägt die Nummer 224. Das ist der Grund, warum die Grundgebühr in Flensburg dieselbe ist wie in Passau.
Unterschiede entstehen erst darunter. Dazu zählen Auslagen wie Porto, Nebenleistungen wie die Reservierung des Kennzeichens und die Frage, welche dieser Positionen eine Behörde im Einzelfall überhaupt berechnet. Wer den Betrag auf den Cent genau wissen will, fragt bei der zuständigen Zulassungsstelle nach.
Die Gebührennummern im Einzelnen
Die folgende Übersicht enthält die Nummern des Gebührentarifs, die rund um eine Abmeldung relevant werden. Sie hat den Stand 30. Juli 2026.
| Nr. | Amtshandlung | Gebühr |
|---|---|---|
| 224.1 | Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde | 15,90 € |
| 224.2 | Internetbasierte Außerbetriebsetzung (i-Kfz) | 2,10 € |
| 221.6 | Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung | 23,00 € |
| 221.7 | Internetbasierte Wiederzulassung | 10,60 € |
| 221.1 | Zulassung oder Wiederzulassung mit neuem Kennzeichen | 30,00 € |
| 221.1.1 | Dieselbe Amtshandlung internetbasiert | 12,80 € |
| 225 | Neue Fahrzeugpapiere außerhalb eines Zulassungsverfahrens | 10,20 € |
Was zusätzlich auf der Rechnung stehen kann
Die Grundgebühr ist selten der Endbetrag. Das BayernPortal weist für die Außerbetriebsetzung beispielhaft weitere Positionen aus: einen Anteil für das Kraftfahrt-Bundesamt in Höhe von 1,20 Euro, Dokumentensiegel zu je 0,30 Euro, die Reservierung des Kennzeichens mit 2,60 Euro sowie mögliche Portokosten. Das sind Beispielwerte einer Landesbehörde, keine bundesweit garantierten Beträge.
In der Summe landen Sie damit realistisch bei einem niedrigen einstelligen Betrag online und bei knapp unter zwanzig Euro vor Ort. Wer eine bevollmächtigte Person schickt, zahlt dasselbe, denn die Vollmacht selbst kostet nichts. Wer einen gewerblichen Abmeldedienst beauftragt, zahlt dessen Serviceentgelt zusätzlich zur Behördengebühr.
Was ein Dienstleister kostet
Eine allgemeine Preisspanne für Abmeldedienste nennen wir bewusst nicht. Sie unterscheidet sich nach Anbieter, Region und Zusatzleistungen und wäre binnen weniger Monate veraltet. Verbindlich ist immer der Preis, den der jeweilige Anbieter vor der Beauftragung ausweist. Das Angebot unseres Partners können Sie hier direkt prüfen:
Auch für Fahrzeuge ohne Sicherheitscodes, für die das Behördenportal nicht funktioniert. Sie geben Kennzeichen und Daten ein, den Behördengang übernimmt der Dienstleister.
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Das Entgelt des Dienstleisters kommt zur amtlichen Gebühr hinzu und ersetzt sie nicht. Die Behördengebühr fällt in jedem Fall an. Was die drei Wege sonst noch unterscheidet, steht unter Auto abmelden lassen.
Der Faktor sieben: online gegen vor Ort
Zwischen 2,10 Euro und 15,90 Euro liegt gut der Faktor sieben. Zufall ist das nicht. Der Gebührentarif führt die internetbasierten Amtshandlungen durchgehend als eigene Nummern mit niedrigeren Sätzen, weil der Vorgang im Portal automatisiert abläuft und keine Bearbeitung am Schalter bindet. Bei der Wiederzulassung gilt dieselbe Logik, dort stehen 10,60 Euro online gegen 23,00 Euro vor Ort.
Ob der günstige Weg für Sie offensteht, entscheidet sich an den Sicherheitscodes auf Zulassungsbescheinigung und Stempelplakette. Welche Voraussetzungen dafür gelten und welche Fälle ausgeschlossen sind, steht im Ratgeber Auto online abmelden über i-Kfz. Fehlen Papiere oder Schilder, scheidet der Online-Weg aus. Dann gilt der Ablauf aus Abmelden ohne Papiere oder Kennzeichen, und es kommen Gebühren für Ersatzdokumente hinzu.
Was Sie zurückbekommen
Die Abmeldung kostet nicht nur, sie bringt auch etwas ein. Die Kraftfahrzeugsteuer wird im Voraus für ein Jahr gezahlt, deshalb entsteht bei der Außerbetriebsetzung in aller Regel ein Guthaben. Die Zulassungsbehörde übermittelt die Daten an die Zollverwaltung, die daraus einen Abmeldebescheid erstellt. Ist die Bankverbindung beim Hauptzollamt hinterlegt, wird das Guthaben üblicherweise rund drei Wochen nach der Abmeldung ausgezahlt.
Auch die Kfz-Versicherung endet nicht einfach ersatzlos. Die meisten Verträge gehen bei einer Abmeldung in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, die einen eingeschränkten Schutz für das stehende Fahrzeug bietet und die Schadenfreiheitsklasse erhält. Wie lange diese Ruhezeit läuft, ist Vertragssache – verbreitet sind bis zu 18 Monate, kürzere Fristen kommen vor. Mehr zur Lage während der Standzeit steht unter Auto stilllegen oder abmelden.
Kosten bei Verschrottung und Verkauf
Soll das Fahrzeug verwertet werden, kommt zur Behördengebühr nichts hinzu: Die Rücknahme eines Altfahrzeugs durch eine anerkannte Annahme- oder Rücknahmestelle oder einen anerkannten Demontagebetrieb ist für den letzten Halter kostenlos, und auf den Verwertungsnachweis besteht ein Anspruch. Kosten entstehen nur, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist und abgeholt oder abgeschleppt werden muss. Der vollständige Ablauf steht unter Auto abmelden und verschrotten.
Beim Verkauf ist die Rechnung eine andere. Übernimmt der Käufer die Umschreibung, fällt für Sie gar keine Abmeldegebühr an. Sie tragen dann nur den Aufwand für die Veräußerungsanzeige, die kostenfrei ist. Wann sich das lohnt und wann Abmelden die sicherere Wahl ist, klärt der Ratgeber Auto abmelden beim Verkauf. Wer keinen Termin bekommt, findet unter Auto abmelden ohne Termin die Ausweichwege. An der Gebühr ändert sich auch dort nichts.
Und die spätere Wiederzulassung?
Wer das Fahrzeug nur pausieren lässt, sollte die Rückkehr mit einkalkulieren. Zur Gebühr von 23,00 Euro beziehungsweise 10,60 Euro online kommen möglicherweise eine fällig gewordene Hauptuntersuchung und neue Kennzeichenschilder. Ist die Reservierung abgelaufen, kommt außerdem die höhere Gebühr für die Zuteilung eines neuen Kennzeichens hinzu. Die Reservierung selbst gilt für längstens zwölf Monate ab dem Tag der Außerbetriebsetzung. Welche Dokumente Sie dafür aufbewahren müssen, steht in der Unterlagen-Checkliste.
Häufige Fragen zu den Kosten
Was kostet es, ein Auto abzumelden?
Warum ist die Online-Abmeldung so viel günstiger als der Gang zur Behörde?
Welche Kosten kommen über die Behördengebühr hinaus dazu?
Was kostet die spätere Wiederzulassung?
Kostet der Verwertungsnachweis beim Verschrotten etwas?
Bekomme ich zu viel gezahlte Kfz-Steuer zurück?
Welcher der drei Wege in Ihrem Fall der günstigste ist, hängt vor allem davon ab, ob die Sicherheitscodes vorliegen. Das klärt der Überblick über die Abmeldung.
Quellen und Stand
Alle Angaben auf dieser Seite wurden am 30. Juli 2026 gegen die folgenden Quellen geprüft. Verfahren und Gebühren können sich ändern und je nach Zulassungsbehörde abweichen – verbindlich ist allein die Auskunft der für Sie zuständigen Stelle.
- Gebührentarif der GebOSt (Anlage zu § 1), gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
- BayernPortal: Kraftfahrzeug – Beantragung der Außerbetriebsetzung (öffnet in neuem Tab)
- Zoll: Beginn und Ende der Kraftfahrzeugsteuerpflicht (öffnet in neuem Tab)
- § 16 FZV – Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung (öffnet in neuem Tab)
- Umweltbundesamt: Altauto fachgerecht entsorgen oder verkaufen (öffnet in neuem Tab)