Fahrzeugart: Wohnmobile und Camper
Wohnmobil abmelden: online, Kosten & Standplatz
Das Verfahren ist dasselbe wie beim Pkw. Die eigentliche Frage beim Wohnmobil ist nicht, wie man abmeldet, sondern wo das Fahrzeug danach stehen darf.
Auch für Fahrzeuge ohne Sicherheitscodes, für die das Behördenportal nicht funktioniert. Sie geben Kennzeichen und Daten ein, den Behördengang übernimmt der Dienstleister.
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Kurz gesagt
Ein Wohnmobil wird wie jedes andere Kraftfahrzeug außer Betrieb gesetzt, mit Zulassungsbescheinigung Teil I und den Kennzeichenschildern zur Entstempelung, nach § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Wichtiger als das Verfahren ist die Folge. Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen, und genau daran scheitert die Abmeldung bei vielen Campern.
Kein Sonderverfahren, keine Sondergebühr
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung unterscheidet bei der Außerbetriebsetzung nicht nach Fahrzeugart. Beim Kleinwagen wie beim Alkovenmobil sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und die abgestempelten Kennzeichenschilder vorzulegen. Auch der Gebührentarif kennt keinen Aufschlag für große Fahrzeuge. Es gelten dieselben Nummern wie beim Pkw, aufgeschlüsselt unter Kosten und Gebühren.
Ebenso gilt der übliche Unterlagenkatalog samt seiner Sonderfälle: Vollmacht, Verwertungsnachweis, Anhängerverzeichnis. Die vollständige Liste steht in der Unterlagen-Checkliste.
Das Standplatzproblem
Hier liegt der eigentliche Unterschied zum Pkw. Rechtlich ändert sich nichts, praktisch umso mehr. Ein nicht zugelassenes Fahrzeug gehört nicht in den öffentlichen Verkehrsraum. Es gilt dort als Gegenstand im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung, kann als Verkehrshindernis behandelt und kostenpflichtig abgeschleppt werden. Ein Kleinwagen verschwindet in der Garage, ein siebeneinhalb Meter langes Wohnmobil nicht.
Wer über den Winter abmelden will, braucht deshalb zuerst eine Lösung für den Stellplatz: eigenes Grundstück, ein gemieteter Platz auf privatem Grund, eine Einstellhalle oder ein Winterlager beim Händler. Erst danach lohnt sich die Rechnung über gesparte Steuer und Versicherungsbeiträge.
Saisonkennzeichen als Alternative
Für Fahrzeuge, die planbar jedes Jahr im selben Zeitraum stehen, ist das Saisonkennzeichen der bequemere Weg. Der Betriebszeitraum muss mindestens zwei Monate umfassen und darf höchstens elf Monate betragen. Außerhalb davon ist das Fahrzeug ohne weiteres Zutun außer Betrieb. Sie sparen sich die jährliche An- und Abmeldung samt Gebühr.
Die Einschränkung ist dieselbe wie bei der Abmeldung. Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen weder in Betrieb gesetzt noch abgestellt werden. Das Standplatzproblem löst das Saisonkennzeichen also nicht – es erspart nur den Behördengang. Wie es im Detail funktioniert, steht im Ratgeber Motorrad abmelden, wo Saisonkennzeichen am häufigsten vorkommen.
Online abmelden
Wohnmobile lassen sich über i-Kfz abmelden, sofern Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplaketten Sicherheitscodes tragen. Bei Zuteilungen seit Anfang 2015 ist das der Fall. Für die Abmeldung ist dabei kein elektronischer Ausweis nötig, weil § 24 Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung auf die Identifizierung verzichtet, wenn die Sicherheitscodes erfasst werden. Der vollständige Ablauf steht unter Auto online abmelden über i-Kfz.
Wann sich die Abmeldung rechnet
Die Rechnung ist einfacher, als sie aussieht, weil die Behördengebühr klein ist: 2,10 Euro online, 15,90 Euro vor Ort nach dem Gebührentarif, Stand 30. Juli 2026. Dem stehen gesparte Kraftfahrzeugsteuer und ein reduzierter Versicherungsbeitrag für die Standzeit gegenüber. Wer das Fahrzeug ein halbes Jahr nicht bewegt, liegt fast immer im Plus. Die Gebühr fällt ja nur zweimal an, für Abmeldung und Wiederzulassung.
Gegen die Abmeldung sprechen im Wesentlichen drei Dinge: Sie brauchen einen privaten Stellplatz, Sie müssen für die Wiederzulassung noch einmal zur Behörde, und eine während der Standzeit fällig gewordene Hauptuntersuchung müssen Sie vor der Rückkehr auf die Straße nachholen. Wer diese drei Punkte im Griff hat, für den ist die Abmeldung der klar günstigere Weg. Die vollständige Gebührenübersicht steht unter Kosten und Gebühren.
Verkauf und Verwertung
Wechselt das Wohnmobil den Besitzer, gelten dieselben Regeln wie beim Pkw. Üblich ist die Umschreibung durch den Käufer. Pflicht bleibt in jedem Fall die Veräußerungsanzeige mit den vollständigen Käuferdaten. Weil Wohnmobile oft überregional oder ins Ausland verkauft werden, ist die vorherige Abmeldung hier häufiger sinnvoll als beim Alltagswagen. Die Abwägung steht unter Auto abmelden beim Verkauf.
Soll das Fahrzeug verwertet werden, entscheidet die Fahrzeugklasse über den Weg. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fallen als M1 unter die Verwertungsnachweispflicht, und dann läuft die endgültige Außerbetriebsetzung wie unter Auto abmelden und verschrotten beschrieben. Bei schwereren Fahrzeugen klären Sie die Anforderungen vorab mit der Zulassungsbehörde.
Der Wohnwagen ist ein anderer Fall
Ein Wohnwagen ist kein Kraftfahrzeug, sondern ein Anhänger: eigenes Kennzeichen, eigene Zulassungsbescheinigung, eigene Abmeldung. Die Außerbetriebsetzung des Zugfahrzeugs berührt ihn nicht. Was dabei zu beachten ist, insbesondere das Anhängerverzeichnis, steht unter Anhänger abmelden.
Vor der Wiederzulassung
Wohnmobile stehen oft lange. Denken Sie deshalb an die Hauptuntersuchung. Ist sie während der Standzeit fällig geworden, muss sie vor der Wiederzulassung nachgeholt werden. Das Kennzeichen lässt sich für längstens zwölf Monate ab dem Tag der Außerbetriebsetzung reservieren, danach wird ein neues zugeteilt. Was während der Standzeit sonst noch gilt, erklärt Auto stilllegen oder abmelden. Die zuständige Behörde finden Sie im Verzeichnis der Zulassungsstellen.
Häufige Fragen zum Wohnmobil
Gilt für Wohnmobile ein besonderes Abmeldeverfahren?
Lohnt sich statt der Abmeldung ein Saisonkennzeichen?
Wo darf ich ein abgemeldetes Wohnmobil abstellen?
Kann ich ein Wohnmobil online abmelden?
Und der Wohnwagen hinter dem Auto?
Ein Sonderverfahren gibt es nicht. Es gilt der Ablauf aus dem Überblick zur Fahrzeugabmeldung.
Quellen und Stand
Alle Angaben auf dieser Seite wurden am 30. Juli 2026 gegen die folgenden Quellen geprüft. Verfahren und Gebühren können sich ändern und je nach Zulassungsbehörde abweichen – verbindlich ist allein die Auskunft der für Sie zuständigen Stelle.