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Fahrzeugart: Anhänger und Wohnwagen

Anhänger abmelden: online, Ablauf & Wiederzulassung

Ein Anhänger mit eigenem Kennzeichen wird eigenständig abgemeldet – die Abmeldung des Zugfahrzeugs erledigt ihn nicht mit.

Auch für Fahrzeuge ohne Sicherheitscodes, für die das Behördenportal nicht funktioniert. Sie geben Kennzeichen und Daten ein, den Behördengang übernimmt der Dienstleister.

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Kurz gesagt

Zulassungspflichtige Anhänger vom Kastenanhänger bis zum Wohnwagen haben ein eigenes Kennzeichen und eine eigene Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Abmeldung folgt § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung: Bescheinigung und ein Kennzeichenschild zur Entstempelung. Wer mehrere Anhänger hält, legt statt einzelner Bescheinigungen das Anhängerverzeichnis vor.

Anhänger sind eigenständige Fahrzeuge

Hier entstehen die meisten Missverständnisse. Ein Anhänger ist zulassungsrechtlich ein eigenes Fahrzeug. Er hat sein eigenes Kennzeichen, seine eigene Zulassungsbescheinigung, seine eigene Kraftfahrzeugsteuer und seine eigene Hauptuntersuchung. Wenn Sie das Zugfahrzeug abmelden, bleibt der Anhänger zugelassen – mit allen Kosten, die daran hängen.

Umgekehrt gilt dasselbe. Der Anhänger lässt sich abmelden, während das Zugfahrzeug weiterläuft. Für Fahrzeuge, die nur wenige Wochen im Jahr gebraucht werden, ist das oft die günstigere Rechnung. Die Gebührennummern stehen unter Kosten und Gebühren.

Das Anhängerverzeichnis

Wer mehrere Anhänger hält, kann statt einzelner Zulassungsbescheinigungen Teil I ein Anhängerverzeichnis führen. § 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nennt es deshalb ausdrücklich: Vorzulegen sind die Zulassungsbescheinigung Teil I „und, soweit vorhanden, das Anhängerverzeichnis“. Bei der Abmeldung wird das Verzeichnis berichtigt, der betroffene Anhänger also ausgetragen.

Betriebe und Vereine mit mehreren Anhängern bringen also das Verzeichnis mit und nicht nur das Kennzeichenschild. Was sonst noch dazugehört, listet die Unterlagen-Checkliste auf.

Ein Schild, eine Plakette

Anhänger führen ein Kennzeichenschild. Es ist zur Entwertung der Stempelplakette vorzulegen. Das Schild selbst bleibt bei Ihnen und kann bei einer späteren Wiederzulassung erneut verwendet werden, sofern es unbeschädigt ist und das Kennzeichen noch reserviert wurde. Die Reservierung gilt für längstens zwölf Monate ab dem Tag der Außerbetriebsetzung.

Anhänger mit grünem Kennzeichen

Grüne Schrift auf weißem Grund ist keine eigene Zulassungsart. Sie ist eine Aussage über die Steuer. Nach § 10 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist einem Fahrzeug, dessen Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, ein grünes Kennzeichen zuzuteilen. Bei Anhängern ist der häufigste Fall die Vergünstigung nach § 10 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes: Auf schriftlichen Antrag wird die Steuer nicht erhoben, solange der Anhänger ausschließlich hinter Fahrzeugen mitgeführt wird, für die eine um den Anhängerzuschlag erhöhte Steuer gezahlt wird. Das grüne Schild ist dabei Voraussetzung der Steuerbefreiung, nicht ihre Folge – ohne Zuteilung gibt es sie nicht.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Wohnwagenanhänger nimmt das Gesetz von dieser Vergünstigung ausdrücklich aus, und Anhänger hinter Krafträdern oder Personenkraftwagen fallen ohnehin nicht darunter. Für den privaten Wohnwagen am Familienauto kommt das grüne Kennzeichen also nicht in Betracht. Über die Steuerbefreiung entscheidet außerdem nicht die Zulassungsstelle, sondern die Zollverwaltung. Die Zulassungsbehörde teilt das Kennzeichen anschließend zu. Weitere Befreiungstatbestände, etwa im Schaustellergewerbe oder im kombinierten Verkehr, zählt § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes auf.

Für die Abmeldung selbst ändert die Farbe nichts. § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung unterscheidet nicht nach Kennzeichenart: Vorzulegen sind Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise das Anhängerverzeichnis und das Schild zur Entstempelung, die Reservierung gilt wie sonst für längstens zwölf Monate, und der Weg über i-Kfz steht offen, sofern die Sicherheitscodes vorhanden sind.

Anders liegt nur die steuerliche Seite. Eine Erstattung gibt es nicht, weil keine Steuer erhoben wurde. Der Anhängerzuschlag hängt zudem am Zugfahrzeug und nicht am Anhänger. Er wird auf schriftlichen Antrag erhoben und entfällt nicht automatisch dadurch, dass Sie den Anhänger abmelden. Wer keinen steuerbegünstigten Anhänger mehr führt, klärt das mit dem zuständigen Hauptzollamt. Auch die Vergünstigung bleibt zweckgebunden. Wird der Anhänger hinter einem anderen als den zulässigen Fahrzeugen verwendet, ist die Steuer zu entrichten, mindestens für einen Monat. Ändert sich die Nutzung bis zur Wiederzulassung, bleibt es deshalb nicht ohne Weiteres beim grünen Schild.

Online abmelden

Auch Anhänger lassen sich über i-Kfz abmelden, sofern Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplakette Sicherheitscodes tragen. Bei Zuteilungen seit Anfang 2015 ist das der Fall. Weil nur ein Schild vorhanden ist, ist auch nur ein Plakettencode einzugeben. Ausgenommen sind Anhänger mit Wechselkennzeichen. Dafür verweisen die Behörden auf den Weg vor Ort. Voraussetzungen und Ablauf stehen unter Auto online abmelden über i-Kfz.

Verkauf und Verwertung

Verkaufen Sie den Anhänger, gelten dieselben Pflichten wie beim Kraftfahrzeug: Der Erwerber schreibt um, Sie geben unverzüglich die Veräußerungsanzeige mit Kennzeichen, vollständigen Käuferdaten und der Bestätigung über den Erhalt der Zulassungsbescheinigung ab. Bleibt beides aus, führt das Register weiterhin Sie als Halter, mit allen Folgen für Steuer und Post von der Bußgeldstelle. Die Einzelheiten stehen unter Auto abmelden beim Verkauf.

Für die Verwertung ist die Fahrzeugklasse entscheidend. Die Verwertungsnachweispflicht nach § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gilt für Fahrzeuge der Klassen M1, N1 und L5e. Reine Anhänger gehören nicht dazu. Welche Nachweise Ihre Zulassungsbehörde für die endgültige Außerbetriebsetzung eines Anhängers verlangt, klären Sie deshalb vorab. Der allgemeine Ablauf steht unter Auto abmelden und verschrotten.

Wiederzulassung des Anhängers

Kommt der Anhänger zurück auf die Straße, gilt § 16 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung: Vorzulegen sind Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Teil II entfällt, wenn dasselbe Kennzeichen beibehalten wird und sich der Halter nicht ändert. Eine während der Standzeit fällig gewordene Hauptuntersuchung muss nachgeholt werden. Bei Anhängern wird dieser Punkt am häufigsten übersehen, weil sie oft jahrelang unbewegt stehen.

Nach sieben Jahren Außerbetriebsetzung werden die Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister gelöscht. Lässt sich dann die Übereinstimmungsbescheinigung oder die Datenbestätigung des Herstellers nicht mehr beibringen, wird eine Begutachtung nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nötig. Für einen alten Anhänger kann dieser Aufwand den Restwert übersteigen – rechnen Sie das durch, bevor Sie ihn jahrelang stehen lassen. Die Gebühren für Abmeldung und Wiederzulassung stehen unter Kosten und Gebühren.

Nach der Abmeldung

Die Kraftfahrzeugsteuerpflicht endet mit der Außerbetriebsetzung. Die Zulassungsbehörde meldet das an die Zollverwaltung. Der abgemeldete Anhänger darf nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum stehen. Bei Wohnwagen und großen Kastenanhängern ist das die häufigste Stolperfalle, weil sie ohnehin gern am Straßenrand geparkt werden. Nicht zugelassene Fahrzeuge gelten dort als Gegenstände im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung und können kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Was während der Standzeit sonst gilt und wie die Rückkehr auf die Straße abläuft, erklärt Auto stilllegen oder abmelden. Gehört der Anhänger zu einem Camper, lohnt zusätzlich der Blick auf Wohnmobil abmelden. Dort steht, warum das Zugfahrzeug getrennt behandelt wird. Die zuständige Stelle finden Sie im Verzeichnis der Zulassungsstellen.

Häufige Fragen zum Anhänger

Wird ein Anhänger getrennt vom Zugfahrzeug abgemeldet?
Ja. Ein zulassungspflichtiger Anhänger hat ein eigenes Kennzeichen und eine eigene Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Außerbetriebsetzung des Zugfahrzeugs berührt ihn nicht.
Was ist ein Anhängerverzeichnis?
Wer mehrere Anhänger hält, kann statt einzelner Zulassungsbescheinigungen ein Anhängerverzeichnis führen. § 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nennt es deshalb neben der Zulassungsbescheinigung Teil I ausdrücklich als vorzulegende Unterlage. Bei der Abmeldung wird es berichtigt.
Wie viele Kennzeichenschilder muss ich vorlegen?
Anhänger führen ein Kennzeichenschild. Es ist zur Entwertung der Stempelplakette vorzulegen. Das Schild selbst bleibt bei Ihnen.
Kann ich einen Anhänger online abmelden?
Ja, wenn Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplakette Sicherheitscodes tragen. Für Anhänger mit Wechselkennzeichen verweisen die Behörden auf den Weg vor Ort.
Was kostet die Abmeldung eines Anhängers?
Der Gebührentarif unterscheidet nicht nach Fahrzeugart: 15,90 Euro bei der Behörde, 2,10 Euro im internetbasierten Verfahren. Stand: 30. Juli 2026. Auslagen können hinzukommen. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle.

Zulassungsfreie Anhänger gibt es auch.

Bestimmte Anhänger – etwa land- oder forstwirtschaftliche Anhänger unter den gesetzlichen Voraussetzungen – sind von der Zulassungspflicht ausgenommen und führen kein reguläres Kennzeichen. Für sie gibt es folglich keine Außerbetriebsetzung. Ob Ihr Anhänger darunterfällt, sagt Ihnen die Zulassungsbehörde.

Für das Zugfahrzeug gilt derselbe Weg. Wie er aussieht, steht im Überblick über die Abmeldung.

Quellen und Stand

Alle Angaben auf dieser Seite wurden am 30. Juli 2026 gegen die folgenden Quellen geprüft. Verfahren und Gebühren können sich ändern und je nach Zulassungsbehörde abweichen – verbindlich ist allein die Auskunft der für Sie zuständigen Stelle.