Abmeldung vom Schreibtisch aus
Auto online abmelden 2026: ohne Termin, ohne Online-Ausweis
Die Abmeldung lässt sich online erledigen, ohne Termin und ohne Ausweisgerät. Hat Ihr Fahrzeug die Sicherheitscodes, dauert der Vorgang wenige Minuten. Entweder erledigen Sie ihn selbst über das Portal der Behörde oder gegen Gebühr über einen Dienstleister.
Auch für Fahrzeuge ohne Sicherheitscodes, für die das Behördenportal nicht funktioniert. Sie geben Kennzeichen und Daten ein, den Behördengang übernimmt der Dienstleister.
Kostenpflichtiges Angebot von abmeldung.auto-abmelden.net; bei Beauftragung erhalten wir eine Vergütung. Beim Laden werden Ihre IP-Adresse und Browserdaten an den Anbieter übertragen.
Kurz gesagt
Die Online-Abmeldung funktioniert, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I auf der Rückseite einen Sicherheitscode trägt und die Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern ebenfalls Codes besitzen. Beides gibt es bei Zuteilungen seit Anfang 2015. Einen elektronischen Ausweis brauchen Sie dafür nicht. § 24 Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verzichtet ausdrücklich auf die Identifizierung, wenn die Sicherheitscodes erfasst werden. Die Gebühr beträgt 2,10 Euro statt 15,90 Euro. Stand: 30. Juli 2026.
Was i-Kfz ist
i-Kfz steht für die internetbasierte Fahrzeugzulassung. Gemeint ist kein einzelnes Portal. Dahinter steht ein bundesweit einheitliches Verfahren, das jede Zulassungsbehörde über ihr eigenes Online-Angebot bereitstellt. Geregelt ist es in den §§ 20 bis 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Möglich sind darüber Zulassung, Wiederzulassung, Umschreibung und Adressänderung, dazu die Außerbetriebsetzung, die von allen Vorgängen der mit Abstand meistgenutzte ist.
Bei der Abmeldung ersetzen die Sicherheitscodes den Identitätsnachweis. Das ist der entscheidende Unterschied zu den anderen Vorgängen. Wer die Codes freilegen kann, hat nachweislich Papiere und Schilder in der Hand. Mehr Prüfung braucht die Behörde hier nicht.
Die Voraussetzungen im Einzelnen
Sicherheitscodes am Fahrzeug
Verdeckte Sicherheitscodes werden seit Anfang 2015 vergeben. Auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I steht ein siebenstelliger Code, unter den Stempelplaketten der Kennzeichenschilder je ein dreistelliger. Wurde Ihr Fahrzeug davor zuletzt zugelassen und seither weder umgeschrieben noch umgekennzeichnet, fehlen die Codes. Dann bleibt nur der Weg über die Zulassungsstelle vor Ort.
Neben den Codes fragt das Portal die Fahrzeug-Identifizierungsnummer ab. Sie steht in den Papieren und am Fahrzeug selbst. Wo genau sie dort steht, zeigt FIN finden.
Kein elektronischer Ausweis nötig
Für die meisten Vorgänge im i-Kfz-Portal verlangt § 20 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung einen elektronischen Identitätsnachweis: den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, die eID-Karte für Unionsbürger, den elektronischen Aufenthaltstitel, ein Bürgerkonto nach dem Onlinezugangsgesetz oder ein anderes europäisches eID-Mittel der Vertrauensniveaus „substantiell“ oder „hoch“. Juristische Personen nutzen ein Organisationskonto.
Für die Außerbetriebsetzung gilt das nicht. § 24 Absatz 4 bestimmt, dass auf die Identifizierung des Antragstellers zu verzichten ist, sofern die Sicherheitscodes erfasst werden. Die Halterdaten ruft die Behörde stattdessen aus dem Zentralen Fahrzeugregister ab. Praktisch brauchen Sie also weder PIN noch Kartenlesegerät noch die AusweisApp. Wer die Codes hat, kann den Antrag stellen. Geben Sie sie deshalb nur an Personen weiter, denen Sie vertrauen. Mehr dazu steht unter Abmelden mit Vollmacht.
Bezahlung vor der Antragstellung
Die Gebühr ist elektronisch zu entrichten, bevor der Antrag abschließend gestellt wird. Welche Bezahlarten angeboten werden, legt die jeweilige Behörde fest.
Bezahlung und Bescheid in der Praxis
Welche Zahlungswege angeboten werden und wie lange der Bescheid im Portal abrufbar bleibt, legt die jeweilige Behörde beziehungsweise ihr Portalbetreiber fest. Eine bundesweit gültige Angabe gibt es dazu nicht, deshalb nennen wir hier keine. Beides erfahren Sie im Portal Ihrer zuständigen Stelle. Welche das ist, steht im Zulassungsstellen-Verzeichnis.
Laden Sie den Bescheid nach Erhalt herunter und bewahren Sie ihn auf. Er ist Ihr Nachweis gegenüber Versicherung und Finanzamt, dass das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist.
Erfüllt Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen für das Portal nicht oder möchten Sie den Vorgang abgeben, übernimmt ein Dienstleister die Abmeldung gegen Entgelt. Das Formular dafür steht oben auf dieser Seite.
Anleitung: Schritt für Schritt durch das Online-Verfahren
-
Schritt 1: Voraussetzungen am Fahrzeug prüfen
Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss auf der Rückseite einen verdeckten Sicherheitscode tragen, und die Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern müssen ebenfalls Sicherheitscodes besitzen. Beides gibt es bei Zuteilungen seit Anfang 2015.
-
Schritt 2: Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
Der Antrag läuft über das i-Kfz-Portal der für Ihren Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde. Den Einstieg finden Sie über das Verzeichnis der Zulassungsstellen oder das Serviceportal Ihres Landes.
-
Schritt 3: Kennzeichen eingeben
Zuerst wird das Kennzeichen erfasst. Das Portal gleicht es mit dem Zentralen Fahrzeugregister ab und lädt die hinterlegten Halterdaten.
-
Schritt 4: Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung freilegen
Auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I wird das Feld freigerubbelt und der Code in die Eingabemaske übertragen.
-
Schritt 5: Stempelplaketten freilegen und Codes eingeben
Die Abdeckung der Stempelplakette auf jedem Kennzeichenschild wird entfernt und der darunter liegende Code eingegeben. Damit ist das Kennzeichen entwertet. Dieser Schritt lässt sich nicht rückgängig machen.
-
Schritt 6: Kennzeichen reservieren, wenn es erhalten bleiben soll
Im Antrag lässt sich das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung reservieren. Die Reservierung gilt nach § 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung für längstens zwölf Monate ab dem Tag der Außerbetriebsetzung.
-
Schritt 7: Gebühr bezahlen
Die Gebühr ist vor der abschließenden Antragstellung elektronisch zu entrichten. Welche Bezahlarten angeboten werden, legt die jeweilige Behörde fest.
-
Schritt 8: Bescheid abrufen und aufbewahren
Der Bescheid über die Außerbetriebsetzung wird unmittelbar nach der Prüfung online bereitgestellt und muss zeitnah heruntergeladen werden. Zusätzlich geht ein Informationsschreiben per Post an die Halteranschrift.
Wo das Verfahren an Grenzen stößt
Das Online-Verfahren ist auf den Normalfall zugeschnitten. Es scheidet aus, wenn:
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Stempelplaketten keine Sicherheitscodes tragen,
- ein Code bereits freigerubbelt und damit verbraucht ist,
- die Plakette beschädigt, überklebt oder unlesbar ist,
- Papiere oder Kennzeichenschilder verloren oder gestohlen wurden,
- das Fahrzeug selbst gestohlen wurde, denn dann verlangen die Behörden persönliche Vorsprache,
- ein Wechselkennzeichen geführt wird, auch bei Krafträdern und Anhängern,
- rote oder grüne Kennzeichen zugeteilt sind.
Für die Fälle mit fehlenden Unterlagen beschreibt Abmelden ohne Papiere oder Kennzeichen den Ersatzweg. Welche Unterlagen Sie für den Termin vor Ort brauchen, steht in der Unterlagen-Checkliste.
Nach dem Antrag
Der Bescheid über die Außerbetriebsetzung wird unmittelbar nach der automatisierten Prüfung im Portal bereitgestellt und sollte sofort heruntergeladen und gesichert werden. Zusätzlich geht ein Informationsschreiben per Post an die im Register hinterlegte Halteranschrift. Die Zulassungsbehörde übermittelt die Daten an die Zollverwaltung. Ein Guthaben aus der im Voraus gezahlten Kraftfahrzeugsteuer wird üblicherweise rund drei Wochen später erstattet, sofern die Bankverbindung beim Hauptzollamt bekannt ist.
Wollen Sie das Kennzeichen behalten, reservieren Sie es im Antrag. Nach § 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gilt die Reservierung für längstens zwölf Monate ab dem Tag der Außerbetriebsetzung. Was die spätere Rückkehr auf die Straße kostet, steht unter Kosten und Gebühren.
Günstiger ja, kostenlos nein
Anders als bei vielen digitalen Behördenangeboten ist der Online-Weg hier nicht nur schneller, sondern auch deutlich billiger. Der Gebührentarif führt die internetbasierte Außerbetriebsetzung als eigene Nummer mit 2,10 Euro, gegenüber 15,90 Euro am Schalter. Wer keinen Termin bekommt, für den ist das ohnehin der naheliegende Ausweg. Weitere Möglichkeiten sammelt der Ratgeber Auto abmelden ohne Termin.
Umsonst ist die Abmeldung deshalb nicht. Die Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fällt in jedem Fall an. Sie liegt für die Außerbetriebsetzung je nach Weg zwischen 2,10 Euro und 15,90 Euro. Auslagen wie Porto können hinzukommen. Stand: 30. Juli 2026. Ein kostenloses Verfahren gibt es weder online noch vor Ort. Wer nach einer kostenlosen Online-Abmeldung sucht, findet also den günstigeren Weg, nicht den kostenfreien. Womit sonst noch zu rechnen ist, steht unter Kosten und Gebühren.
Auch Krafträder, Wohnmobile und Anhänger lassen sich online abmelden, sofern die Codes vorhanden sind. Die Besonderheiten dieser Fahrzeugarten behandelt der Ratgeber Motorrad abmelden, etwa das Saisonkennzeichen, das eine Abmeldung häufig ganz erübrigt. Soll das Fahrzeug verwertet werden, ist der Online-Antrag ebenfalls vorgesehen. Statt der Papiere werden dann das Ausstellungsdatum des Verwertungsnachweises und die Betriebsnummer des Demontagebetriebs erfasst, wie unter Abmelden und verschrotten beschrieben.
Häufige Fragen zur Online-Abmeldung
Brauche ich für die Online-Abmeldung den Personalausweis mit Online-Funktion?
Ab welchem Zulassungsdatum funktioniert die Online-Abmeldung?
Welche Angaben verlangt das Portal?
Welche Fälle sind vom Online-Verfahren ausgeschlossen?
Was kostet die Online-Abmeldung?
Wann gilt das Fahrzeug als abgemeldet?
Scheitert das Online-Verfahren an einer der Voraussetzungen, bleiben zwei andere Wege. Beide beschreibt der Überblick über die Abmeldung.
Quellen und Stand
Alle Angaben auf dieser Seite wurden am 30. Juli 2026 gegen die folgenden Quellen geprüft. Verfahren und Gebühren können sich ändern und je nach Zulassungsbehörde abweichen – verbindlich ist allein die Auskunft der für Sie zuständigen Stelle.
- § 20 FZV – Antrag im internetbasierten Zulassungsverfahren (öffnet in neuem Tab)
- § 24 FZV – Antrag auf Außerbetriebsetzung (öffnet in neuem Tab)
- § 16 FZV – Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung (öffnet in neuem Tab)
- Bundesministerium für Verkehr: So funktioniert i-Kfz (öffnet in neuem Tab)
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin: Häufige Fragen zur Online-Zulassung (Stelligkeit der Sicherheitscodes) (öffnet in neuem Tab)
- Gebührentarif der GebOSt (Anlage zu § 1) (öffnet in neuem Tab)
- Zoll: Beginn und Ende der Kraftfahrzeugsteuerpflicht (öffnet in neuem Tab)