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Checkliste

Auto abmelden: Unterlagen-Checkliste 2026

Die Liste ist kürzer, als die meisten erwarten. Das Gesetz verlangt zwei Dinge. Alles Weitere hängt davon ab, warum und auf welchem Weg Sie abmelden.

Auch für Fahrzeuge ohne Sicherheitscodes, für die das Behördenportal nicht funktioniert. Sie geben Kennzeichen und Daten ein, den Behördengang übernimmt der Dienstleister.

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Kurz gesagt

§ 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verlangt für die Außerbetriebsetzung die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Vorlage der abgestempelten Kennzeichenschilder zur Entstempelung. Bei Anhängern gehört das Anhängerverzeichnis dazu, soweit vorhanden. Für den Termin vor Ort brauchen Sie zusätzlich ein Ausweisdokument, online treten die Sicherheitscodes an die Stelle der Papiere.

So stellen Sie die Unterlagen zusammen

  1. Schritt 1: Zulassungsbescheinigung Teil I heraussuchen

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein genannt, ist das zentrale Dokument. § 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nennt sie ausdrücklich, bei Anhängern zusätzlich das Anhängerverzeichnis, soweit eines geführt wird.

  2. Schritt 2: Kennzeichenschilder abschrauben

    Vorzulegen sind die abgestempelten Kennzeichenschilder, damit die Behörde die Stempelplaketten entwerten kann. Beim Pkw sind das zwei Schilder, bei Krafträdern und Anhängern in der Regel eines.

  3. Schritt 3: Ausweisdokument bereitlegen

    Für den Termin vor Ort gehört ein gültiger Personalausweis oder Reisepass dazu. Erledigt eine andere Person den Vorgang, kommen deren Ausweis und eine Vollmacht hinzu.

  4. Schritt 4: Zusatznachweise je nach Situation ergänzen

    Soll das Fahrzeug verschrottet werden, gehört der Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs dazu. Dann werden auch beide Teile der Zulassungsbescheinigung eingezogen. Fehlen Papiere oder Schilder, sind Ersatznachweise nötig.

  5. Schritt 5: Prüfen, ob das Online-Verfahren offensteht

    Für die Abmeldung über i-Kfz brauchen Sie keine Papiere zu versenden, sondern die Sicherheitscodes: den verdeckten Code auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I und die Codes unter den Stempelplaketten der Kennzeichenschilder.

Die zwei Pflichtstücke

Zulassungsbescheinigung Teil I

Früher hieß sie Fahrzeugschein, seit 2005 heißt sie Zulassungsbescheinigung Teil I. Sie ist das Dokument, das die Zulassungsbehörde bei der Abmeldung in der Hand haben muss. Die Behörde vermerkt das Datum der Außerbetriebsetzung darauf und gibt sie Ihnen zurück. Anders ist es bei der Verschrottung, wo Teil I und Teil II eingezogen und vernichtet werden. Im Feld E steht die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, die das Online-Verfahren abfragt. Wo sie sonst noch zu finden ist, steht unter FIN finden.

Eine Kopie reicht nicht. Ist das Original verloren gegangen oder gestohlen, führt der Weg über eine Verlusterklärung beziehungsweise eine Versicherung an Eides statt bei der Zulassungsbehörde. Wie das im Einzelnen abläuft und warum das Online-Verfahren dann ausscheidet, steht unter Auto abmelden ohne Papiere oder Kennzeichen.

Die Kennzeichenschilder

Vorzulegen sind die abgestempelten Schilder, beim Pkw beide, bei Krafträdern und Anhängern in der Regel eines. Die Behörde entwertet die aufgeklebte Stempelplakette. Das Schild selbst bleibt bei Ihnen. Wer es bei einer späteren Wiederzulassung erneut verwenden will, kann es der Zulassungsstelle wieder vorlegen, sofern es unbeschädigt ist und das Kennzeichen noch reserviert ist.

Was Sie zusätzlich zur Zulassungsstelle mitbringen müssen

Über die beiden Pflichtstücke hinaus gehört ein gültiger Personalausweis oder Reisepass zum Termin. Das steht so nicht in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, ergibt sich aber daraus, dass die Behörde die antragstellende Person feststellen muss. Erledigt jemand anderes den Vorgang, benötigt diese Person ihren eigenen Ausweis und in der Praxis meist eine schriftliche Vollmacht, auch wenn § 16 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung sie streng genommen entbehrlich macht.

Zusatzunterlagen nach Situation

  • Verschrottung: der Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs sowie Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Beide Teile werden eingezogen und vernichtet.
  • Abmeldung durch Dritte: Ausweis der bevollmächtigten Person, Vollmacht des Halters, häufig zusätzlich eine Ausweiskopie des Halters.
  • Fahrzeug- oder Kennzeichendiebstahl: die Bestätigung der Polizeianzeige.
  • Mehrere Anhänger: das Anhängerverzeichnis, das § 16 Absatz 1 ausdrücklich neben der Zulassungsbescheinigung Teil I nennt.
  • Firmenfahrzeuge: ein Nachweis der Vertretungsberechtigung, etwa ein aktueller Handelsregisterauszug.

Online brauchen Sie keine Papiere, sondern Codes

Im internetbasierten Verfahren wird nichts vorgelegt und nichts verschickt. § 24 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verlangt stattdessen die Erfassung des Kennzeichens, der Sicherheitscodes der Stempelplaketten und des Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei einem Wechselkennzeichen kommt der Code des gemeinsamen Kennzeichenteils hinzu.

Diese Codes liegen unter einer Abdeckung, auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I und unter der Stempelplakette jedes Kennzeichenschilds. Einmal freigelegt, sind sie verbraucht. Rubbeln Sie also erst, wenn Sie den Antrag tatsächlich stellen. Voraussetzungen, Ablauf und Grenzen des Verfahrens erklärt der Ratgeber Auto online abmelden über i-Kfz.

Was Sie ausdrücklich nicht benötigen

Für die gewöhnliche Abmeldung ist die Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Fahrzeugbrief, nicht erforderlich. Sie wird erst bei der Wiederzulassung oder beim Halterwechsel wieder gebraucht. Ebenfalls nicht nötig sind ein gültiger HU-Nachweis, eine eVB-Nummer oder eine Abmeldung bei der Versicherung. Die Zulassungsbehörde informiert Zollverwaltung und Versicherer selbst.

Beim Verkauf verschiebt sich die Liste noch einmal, weil dort die Veräußerungsanzeige mit den vollständigen Käuferdaten hinzukommt und Teil II an den Käufer geht. Und wenn das Fahrzeug verwertet werden soll, gilt die abweichende Liste aus Auto abmelden und verschrotten.

Aufbewahren nach der Abmeldung

Heben Sie den Nachweis über die Außerbetriebsetzung auf, also die vermerkte Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise den Bescheid aus dem Portal. Sie brauchen ihn als Beleg gegenüber Versicherung und Hauptzollamt und bei einer späteren Wiederzulassung. Dasselbe gilt für die Zulassungsbescheinigung Teil II und, falls Sie eines haben, das Schreiben über die Reservierung des Kennzeichens. Was eine Wiederzulassung kostet, steht unter Kosten und Gebühren. Wo Sie die zuständige Behörde finden, steht im Verzeichnis der Zulassungsstellen.

Häufige Fragen zu den Unterlagen

Welche Unterlagen verlangt das Gesetz für die Abmeldung?
§ 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verlangt die Zulassungsbescheinigung Teil I und, soweit vorhanden, das Anhängerverzeichnis sowie die Vorlage der abgestempelten Kennzeichenschilder zur Entstempelung. Alles Weitere hängt von der Situation ab.
Brauche ich die Zulassungsbescheinigung Teil II?
Für die gewöhnliche Außerbetriebsetzung nicht. Teil II, früher Fahrzeugbrief genannt, wird erst wieder bei der Wiederzulassung oder beim Halterwechsel gebraucht. Bei der Verschrottung liegt der Fall anders. Dort werden Teil I und Teil II eingezogen und vernichtet.
Muss ich die Kennzeichenschilder abgeben?
Nein. Die Behörde entwertet die Stempelplaketten, die Schilder selbst bleiben bei Ihnen. Sollen sie bei einer späteren Wiederzulassung erneut verwendet werden, können Sie sie der Zulassungsstelle wieder vorlegen. Voraussetzung ist, dass sie unbeschädigt sind und das Kennzeichen noch reserviert ist.
Was ist der Sicherheitscode und wo finde ich ihn?
Der Sicherheitscode ist eine verdeckte Zeichenfolge, die für das Online-Verfahren freigerubbelt wird. Sie steht auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I und unter der aufgeklebten Stempelplakette des Kennzeichenschilds. Einmal freigelegt, ist der Code verbraucht.
Reicht eine Kopie der Zulassungsbescheinigung?
Nein. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist im Original vorzulegen. Ist sie verloren gegangen oder gestohlen, führt der Weg über eine Verlusterklärung beziehungsweise eine Versicherung an Eides statt bei der Zulassungsbehörde.

Vorab anrufen spart den zweiten Weg.

Welche Nachweise eine Zulassungsbehörde im Einzelfall zusätzlich sehen will, entscheidet sie selbst. Ein kurzer Anruf oder ein Blick auf ihre Website vor dem Termin ist zuverlässiger als jede allgemeine Checkliste.

Welche dieser Unterlagen Sie tatsächlich vorlegen müssen, hängt am gewählten Weg. Die drei Wege stehen nebeneinander im Überblick zur Fahrzeugabmeldung.

Quellen und Stand

Alle Angaben auf dieser Seite wurden am 30. Juli 2026 gegen die folgenden Quellen geprüft. Verfahren und Gebühren können sich ändern und je nach Zulassungsbehörde abweichen – verbindlich ist allein die Auskunft der für Sie zuständigen Stelle.