Direkt zum Inhalt springen
Auto-abmelden.net – zur Startseite
Menü

Ratgeber

Kennzeichen reservieren: die Zwölf-Monats-Frist richtig nutzen

Die Reservierung des Kennzeichens kostet wenige Euro und entscheidet darüber, welche Gebühr bei der Wiederzulassung gilt. Wie die Frist läuft und wo sie ins Leere geht.

Veröffentlicht:

Kurz gesagt

Wer ein Fahrzeug außer Betrieb setzen lässt, kann sich sein Kennzeichen für die spätere Wiederzulassung reservieren lassen. Die Frist steht in § 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, nämlich „für eine Dauer von längstens zwölf Monaten, gerechnet ab dem Tag der Außerbetriebsetzung". Über die Reservierung erhalten Sie eine schriftliche oder elektronische Bestätigung.

Wichtig ist das kleine Wort „ab dem Tag der Außerbetriebsetzung". Die Frist läuft nicht ab dem Tag, an dem Sie die Reservierung beantragen, und sie verlängert sich nicht dadurch, dass Sie später noch einmal nachfragen. Wer im März abmeldet, hat sein Kennzeichen bis in den März des Folgejahres sicher. Nicht länger.

Warum sich das rechnet

Die Reservierung kostet nach dem Gebührentarif der GebOSt (Nummer 230, Vorwegzuteilung oder Reservierung von Erkennungsnummern) 2,60 Euro je Erkennungsnummer. Bei einem Wunschkennzeichen erhöht sich die Gebühr um 10,20 Euro. Diese Beträge haben den Stand 30. Juli 2026. Welche Positionen Ihre Behörde im Einzelfall berechnet, sagt Ihnen nur diese Behörde.

Der eigentliche Grund für die Reservierung steht aber ein paar Zeilen weiter oben im selben Gebührentarif. Die günstigen Gebühren für die Wiederzulassung gelten nämlich nicht allgemein, sondern nur für einen eng beschriebenen Fall:

  • Nummer 221.6 – 23,00 Euro: Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Zulassungsbezirks, ohne Halterwechsel und mit reserviertem Kennzeichen.
  • Nummer 221.7 – 10,60 Euro: dieselbe Amtshandlung internetbasiert, ebenfalls ohne Halterwechsel und mit reserviertem Kennzeichen.

Fehlt die Reservierung, greift die allgemeine Position, also Nummer 221.1 mit 30,00 Euro beziehungsweise Nummer 221.1.1 mit 12,80 Euro online. Eine Reservierung für 2,60 Euro entscheidet also darüber, ob die Rückkehr 23,00 oder 30,00 Euro kostet und ob Sie Ihre alten Schilder weiterverwenden können oder neue kaufen müssen. Der Gebührentarif verweist dabei auf § 16 Absatz 1 Satz 4 FZV. In der geltenden Fassung der Verordnung steht die Reservierung in Satz 5. Gemeint ist dieselbe Regelung.

Wie sich die übrigen Positionen rund um die Abmeldung zusammensetzen, steht ausführlich unter Kosten und Gebühren der Abmeldung.

Die Schilder bleiben bei Ihnen

Reservierung heißt nicht, dass die Behörde Ihre Schilder verwahrt. Das ist ein verbreitetes Missverständnis. Nach § 16 Absatz 1 Satz 4 FZV vermerkt die Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und „händigt die vorgelegten Unterlagen sowie die entstempelten Kennzeichenschilder wieder aus". Die Schilder gehen also mit Ihnen nach Hause. Nur eben ohne gültige Stempelplaketten.

Bewahren Sie sie deshalb so auf, dass sie in zwölf Monaten noch verwendbar sind: nicht verbogen, nicht angerostet, Beschriftung und Prägung intakt. Ein beschädigtes Schild macht die Reservierung wertlos, weil es neu geprägt werden muss. Was Sie sonst noch für die Rückkehr aufheben sollten, listet die Unterlagen-Checkliste.

Auch für Fahrzeuge ohne Sicherheitscodes, für die das Behördenportal nicht funktioniert. Sie geben Kennzeichen und Daten ein, den Behördengang übernimmt der Dienstleister.

Kostenpflichtiges Angebot von abmeldung.auto-abmelden.net; bei Beauftragung erhalten wir eine Vergütung. Beim Laden werden Ihre IP-Adresse und Browserdaten an den Anbieter übertragen.

Reservierung im Onlineverfahren

Sie müssen für die Reservierung nicht an den Schalter. § 24 Absatz 1 FZV stellt ausdrücklich klar, dass die Außerbetriebsetzung „einschließlich der Kennzeichenreservierung nach § 16 Absatz 1" internetbasiert beantragt werden kann. Der Haken bei der Reservierung ist damit Teil desselben Antrags, den Sie ohnehin stellen.

Voraussetzung sind die Sicherheitscodes, also die freigelegten Codes der Stempelplaketten auf den Schildern und der Code auf der Zulassungsbescheinigung Teil I. Sind sie erfasst, wird nach § 24 Absatz 4 FZV auf die Identifizierung des Antragstellers verzichtet. Ein elektronischer Personalausweis ist für die Abmeldung also nicht nötig. Diese Codes gibt es allerdings nur auf Papieren und Plaketten, die ab 2015 ausgestellt wurden. Wie das Verfahren im Detail abläuft und wo es scheitert, steht unter Auto online abmelden über i-Kfz.

Wann die Reservierung nicht greift

Zwei Konstellationen führen dazu, dass die Frist nichts nützt.

Erstens der Wechsel des Zulassungsbezirks. § 16 Absatz 1 Satz 6 FZV nimmt den Fall ausdrücklich aus. Die Reservierung gilt nicht, wenn das Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk weitergeführt wurde und dort außer Betrieb gesetzt wird. Wer sein altes Ortskennzeichen mit an den neuen Wohnort genommen hat und es dort abmeldet, kann es nicht für die Wiederzulassung reservieren lassen.

Zweitens der Halterwechsel. Die günstigen Gebührennummern 221.6 und 221.7 sind ausdrücklich auf die Wiederzulassung „ohne Halterwechsel" beschränkt. Wird das Fahrzeug in der Zwischenzeit verkauft und auf eine andere Person zugelassen, ist die Reservierung für den Vorgang wertlos. Wer ohnehin verkaufen will, spart sich die 2,60 Euro besser. Die Abwägung zwischen Abmelden und Umschreiben-Lassen steht unter Auto abmelden beim Verkauf.

Ein dritter Punkt ist keine Ausnahme, dämpft aber eine Erwartung. Die Berliner Zulassungsbehörde weist in ihrer Leistungsbeschreibung ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines reservierten Kennzeichens besteht. Die Reservierung ist eine Zusage im Regelfall, keine Garantie.

Was nach zwölf Monaten passiert

Läuft die Frist ab, ohne dass das Fahrzeug wieder zugelassen wurde, fällt die Erkennungsnummer zurück in den Bestand der Behörde und kann neu vergeben werden. Für Sie heißt das bei einer späteren Wiederzulassung: neues Kennzeichen, neue Schilder, und statt der Nummer 221.6 die allgemeine Zulassungsgebühr nach Nummer 221.1.

Dass der Ablauf kein internes Behördendatum ist, zeigt ein Blick in § 50 Absatz 1 Nummer 6 FZV. Die Zulassungsbehörde teilt dem Versicherer auch das Ablaufdatum der Kennzeichenreservierung bei Außerbetriebsetzung mit. Der Termin ist damit an mindestens zwei Stellen bekannt. Nur nicht unbedingt Ihnen, wenn die Bestätigung in der Schublade liegt. Notieren Sie ihn sich.

Lohnt sich die Reservierung immer?

Nein. Sie lohnt sich, wenn Sie das Fahrzeug innerhalb eines Jahres wieder anmelden wollen, im selben Zulassungsbezirk bleiben und Halter bleiben. In allen anderen Fällen ist sie ein kleiner, aber vermeidbarer Posten.

Für eine kürzere, planbare Pause ist sie fast immer richtig, etwa für eine Winterpause oder für die Standzeit während eines Auslandsaufenthalts. Für eine unbestimmte Standzeit von mehreren Jahren ist sie es nicht. Dann ist ohnehin mehr zu klären als das Kennzeichen, siehe Wiederzulassung nach längerer Abmeldung. Und wer sein Fahrzeug jedes Jahr im selben Zeitraum stehen lässt, sollte statt Abmeldung und Reservierung gleich das Saisonkennzeichen prüfen, mehr dazu unter Saisonkennzeichen oder Abmeldung.

Welche Stelle für Ihren Antrag zuständig ist und ob sie einen Onlinezugang anbietet, steht im Verzeichnis der Zulassungsstellen.

Quellen und Stand

Stand der Angaben: 30. Juli 2026. Beträge stammen aus dem bundeseinheitlichen Gebührentarif der GebOSt in der Fassung vom 19. Dezember 2025. Sie sind keine Zusicherung – welche Positionen Ihre Zulassungsbehörde berechnet, entscheidet diese Behörde.

Sie wollen den Behördengang nicht selbst erledigen? Ein Abmeldedienst übernimmt ihn gegen Entgelt, auch dann, wenn die Sicherheitscodes fehlen und das Behördenportal deshalb ausscheidet.

Abmeldung online beauftragen (öffnet in neuem Tab)

Kostenpflichtiges Angebot unseres Partners; bei Beauftragung erhalten wir eine Vergütung. Selbst erledigen Sie die Abmeldung über das Behördenportal i-Kfz, die Wege im Vergleich stehen unter Auto abmelden lassen.

Angaben zu Gebühren und Abläufen sind Orientierungswerte. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Zulassungsstelle.

Passend dazu

Weiter im Ratgeber

Auto abmelden: der Ablauf

Die drei Wege zur Außerbetriebsetzung, was Sie brauchen und womit Sie rechnen müssen – von vorn erklärt.

Alle Ratgeber-Artikel

Ablauf, Kosten, Unterlagen und Sonderfälle der Außerbetriebsetzung – thematisch sortiert.