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Ratgeber

Saisonkennzeichen oder Abmeldung: was sich wann lohnt

Beide Wege stellen das Fahrzeug für einige Monate still – aber mit unterschiedlichem Aufwand, unterschiedlicher Versicherungslage und unterschiedlichen Gebühren. Die Entscheidungshilfe.

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Kurz gesagt

Steht Ihr Fahrzeug jedes Jahr im selben Zeitraum, ist das Saisonkennzeichen fast immer der bessere Weg. Gemeint sind das Cabrio im Winter, das Motorrad von November bis März oder das Wohnmobil außerhalb der Reisemonate. Sie beantragen es einmal, und danach setzt sich das Fahrzeug jedes Jahr von selbst außer Betrieb und wieder in Betrieb, ohne einen einzigen weiteren Behördengang.

Ist die Pause dagegen einmalig oder in ihrer Dauer offen, ist die Abmeldung richtig. Das trifft auf einen Auslandsaufenthalt zu, auf eine längere Reparatur oder auf ein Fahrzeug, das bis zum Verkauf steht. Sie ist der flexiblere Weg, weil Sie den Endpunkt nicht vorher festlegen müssen. Alles Weitere ist eine Rechnung, die man in vier Positionen zerlegen kann: Betriebszeitraum, Steuer, Versicherung und Gebühren.

Was der Betriebszeitraum bedeutet

Das Saisonkennzeichen steht in § 10 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Es trägt hinter der Erkennungsnummer einen Betriebszeitraum als amtlichen Zusatz. Dieser Zeitraum ist auf volle Monate zu bemessen, muss mindestens zwei und darf höchstens elf Monate umfassen und wird auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vermerkt.

Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen weder in Betrieb gesetzt noch abgestellt werden. Die Verordnung nennt beides ausdrücklich und nimmt auch den Halter in die Pflicht. Er darf das Inbetriebsetzen oder Abstellen außerhalb der Saison weder anordnen noch zulassen. Insoweit unterscheidet sich das Saisonkennzeichen nicht vom abgemeldeten Fahrzeug. Beide gehören in der Pause auf privaten Grund.

Eine Ausnahme kennt § 10 Absatz 3 doch. Außerhalb des Betriebszeitraums gelten Saisonkennzeichen bei Fahrten zur Außerbetriebsetzung und bei Rückfahrten nach Abstempelung der Kennzeichenschilder als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des § 12 Absatz 4 FZV. Sie dürfen also auch außerhalb der Saison zur Zulassungsstelle und zurück fahren, um das Fahrzeug endgültig abzumelden.

Steuer: tageweise gegen jährlich im Voraus

Hier ist der Unterschied am deutlichsten. Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen ist die Kraftfahrzeugsteuer nach § 11 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 KraftStG tageweise im Voraus zu entrichten. Je Tag des Berechnungszeitraums beträgt sie ein Dreihundertfünfundsechzigstel der Jahressteuer, wobei der 29. Februar in Schaltjahren nicht mitgerechnet wird. Sie zahlen also von vornherein nur für die Monate, in denen Sie fahren dürfen.

Bei der Abmeldung läuft es umgekehrt. Nach § 11 Absatz 1 KraftStG wird die Steuer für ein Jahr im Voraus entrichtet, und erst das Ende der Steuerpflicht löst nach § 12 Absatz 2 Nummer 3 eine Neufestsetzung und damit die Erstattung aus. Sie strecken das Geld also vor und bekommen es zurück. Wie und wann, steht unter Kfz-Steuer nach der Abmeldung.

Ein Detail teilen beide Wege. Die Steuerpflicht dauert mindestens einen Monat, bei zugelassenen Fahrzeugen nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 und beim Saisonkennzeichen nach Nummer 5 derselben Vorschrift. Ganz kurze Zeiträume rechnen sich deshalb in keiner Variante.

Versicherung: ein echter Vorteil für die Saison

Nach den Musterbedingungen des Versichererverbands (AKB 2015) gilt für Saisonkennzeichen der vereinbarte Versicherungsschutz während des auf dem Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (H.2.1). Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach denselben Regeln wie bei einer Abmeldung (H.2.2). Der Schutz ist also eingeschränkt, und es gilt dieselbe Pflicht, das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz unterzustellen. Was das im Einzelnen bedeutet, steht unter Ruheversicherung nach der Abmeldung.

Einen Vorteil räumen die Musterbedingungen dem Saisonkennzeichen aber ein. Für Fahrten außerhalb der Saison besteht nach H.2.3 in der Kfz-Haftpflichtversicherung Schutz innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks, wenn diese Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung durchgeführt werden. Die Fahrt zur HU im Februar ist damit abgedeckt. Beim abgemeldeten Fahrzeug ist sie es nicht ohne Weiteres, dort brauchen Sie ein Kurzzeitkennzeichen oder eine andere Lösung.

Auch das gilt nur, soweit Ihr Vertrag den Musterbedingungen folgt. Verbindlich ist Ihre Police.

Gebühren: die Rechnung über mehrere Jahre

Alle Beträge stammen aus dem bundeseinheitlichen Gebührentarif der GebOSt, Stand 30. Juli 2026. Sie sind keine Zusicherung. Nebenpositionen wie Plaketten, Dokumentensiegel oder Porto kommen hinzu, und die zuständige Stelle kann abweichen.

Weg 1 – Saisonkennzeichen. Die Zuteilung ist eine Zulassung beziehungsweise eine Änderung des Kennzeichens und fällt unter Nummer 221.1 mit 30,00 Euro, internetbasiert unter Nummer 221.1.1 mit 12,80 Euro. Danach entstehen jährlich keine weiteren Gebühren mehr. Wer den Betriebszeitraum später ändern will, zahlt erneut nach Nummer 221.1. Die Änderung des Betriebszeitraums ist dort ausdrücklich genannt.

Weg 2 – jedes Jahr abmelden und wieder zulassen. Die Außerbetriebsetzung kostet nach Nummer 224.1 15,90 Euro am Schalter und nach Nummer 224.2 2,10 Euro online. Die Wiederzulassung kostet nach Nummer 221.6 23,00 Euro, internetbasiert nach Nummer 221.7 10,60 Euro. Beides gilt allerdings nur ohne Halterwechsel und mit reserviertem Kennzeichen, das seinerseits 2,60 Euro kostet. Ohne Reservierung greift die allgemeine Zulassungsgebühr. Details dazu unter Kennzeichen reservieren und Kosten und Gebühren der Abmeldung.

Rechnen Sie das für Ihren Fall durch. Der jährliche Wechsel kostet auch auf dem günstigsten Onlineweg jedes Jahr aufs Neue, das Saisonkennzeichen nur einmal. Ab dem zweiten oder dritten Jahr kippt die Rechnung fast zwangsläufig zugunsten der Saison, vom Zeitaufwand ganz abgesehen.

Auch für Fahrzeuge ohne Sicherheitscodes, für die das Behördenportal nicht funktioniert. Sie geben Kennzeichen und Daten ein, den Behördengang übernimmt der Dienstleister.

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Wo das Saisonkennzeichen an Grenzen stößt

Der Betriebszeitraum ist starr. Der schöne Februartag, an dem Sie das Motorrad ausführen möchten, ist außerhalb der Saison genauso tabu wie der Umzug des Wohnmobils an einen anderen Stellplatz auf öffentlicher Straße. Wer seine Nutzung nicht zuverlässig auf feste Monate legen kann, kauft sich mit dem Saisonkennzeichen eine Einschränkung, die er später nur gegen erneute Gebühr wieder löst.

Zweitens muss die Hauptuntersuchung praktisch in den Betriebszeitraum passen oder über die oben genannte Ausnahme angesteuert werden. Bei einem sehr kurzen Betriebszeitraum von zwei oder drei Monaten wird das eng.

Drittens ersetzt das Saisonkennzeichen nicht die endgültige Abmeldung. Soll das Fahrzeug dauerhaft aus dem Verkehr, führt kein Weg an der Außerbetriebsetzung vorbei, bei Verwertung mit Verwertungsnachweis. Die Begriffe sortiert Auto stilllegen oder abmelden.

Für welche Fahrzeuge sich die Frage besonders stellt

Bei Motorrädern ist das Saisonkennzeichen der Normalfall. Die Besonderheiten stehen unter Motorrad abmelden. Bei Wohnmobilen hängt die Entscheidung oft an der Frage, ob das Fahrzeug im Winter überhaupt bewegt werden muss, dazu mehr unter Wohnmobil abmelden. Und für Anhänger, die nur zur Erntezeit oder im Sommer laufen, lohnt der Blick auf Anhänger abmelden, weil dort zusätzlich die Sonderregelung für Kraftfahrzeuganhänger in der Steuer hineinspielt.

Saisonkennzeichen lassen sich übrigens auch internetbasiert zuteilen. § 26 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c FZV nennt sie ausdrücklich unter den Kennzeichenarten, die im elektronischen Verfahren zulässig sind. Anders als bei der Abmeldung ist dafür allerdings eine sichere Identifizierung nötig, etwa über den elektronischen Personalausweis. Welche Stelle zuständig ist, steht im Verzeichnis der Zulassungsstellen.

Quellen und Stand

Stand der Angaben: 30. Juli 2026. Gebühren nach dem Gebührentarif der GebOSt in der Fassung vom 19. Dezember 2025 – keine Zusicherung, die zuständige Stelle kann abweichen. Versicherungsklauseln stammen aus unverbindlichen Musterbedingungen; verbindlich ist Ihr Vertrag. Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

Sie wollen den Behördengang nicht selbst erledigen? Ein Abmeldedienst übernimmt ihn gegen Entgelt, auch dann, wenn die Sicherheitscodes fehlen und das Behördenportal deshalb ausscheidet.

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Angaben zu Gebühren und Abläufen sind Orientierungswerte. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Zulassungsstelle.

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