Wintereinlagerung: Auto über die kalte Jahreszeit abmelden
Vier bis fünf Monate Standzeit sind der klassische Fall für die Außerbetriebsetzung. Die Rechnung geht auf – solange Sie einen Stellplatz haben, den die Versicherungsbedingungen akzeptieren.
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- Steven Schulz
Kurz gesagt
Für eine Standzeit von vier bis fünf Monaten lohnt sich die Abmeldung fast immer. Die komplette Runde aus Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung im Frühjahr kostet internetbasiert 12,70 Euro und am Schalter 38,90 Euro. Dagegen stehen vier bis fünf Monate Kraftfahrzeugsteuer und, bei den meisten Verträgen, vier bis fünf Monate Versicherungsbeitrag.
Eine Bedingung entscheidet trotzdem über das Ganze, und sie steht nicht im Gesetz, sondern in den Versicherungsbedingungen. Die beitragsfreie Ruheversicherung setzt nach den verbreiteten Musterbedingungen voraus, dass das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz steht. Wer im Winter am Straßenrand parkt, kann nicht abmelden, weder versicherungsrechtlich noch straßenrechtlich.
Die Gebührenrunde
Alle Beträge nach dem Gebührentarif der GebOSt, Stand 30. Juli 2026. Nebenpositionen und Auslagen kommen hinzu, die zuständige Stelle kann abweichen.
| Vorgang | Nummer | Vor Ort | Internetbasiert |
|---|---|---|---|
| Außerbetriebsetzung | 224.1 / 224.2 | 15,90 € | 2,10 € |
| Wiederzulassung im selben Bezirk, ohne Halterwechsel, mit reserviertem Kennzeichen | 221.6 / 221.7 | 23,00 € | 10,60 € |
| Summe | 38,90 € | 12,70 € |
Die Voraussetzung für die günstige Wiederzulassung nach Nummer 221.6 beziehungsweise 221.7 ist die Kennzeichenreservierung. § 16 Absatz 1 FZV erlaubt sie „für eine Dauer von längstens zwölf Monaten, gerechnet ab dem Tag der Außerbetriebsetzung". Für eine Winterpause reicht das mit großem Abstand. Fehlt sie, greift Nummer 221.1 mit 30,00 Euro. Die Frist und ihre Ausnahmen stehen unter Kennzeichen reservieren, die vollständige Gebührenaufschlüsselung unter Kosten und Gebühren.
Der Unterschied zwischen 12,70 und 38,90 Euro entscheidet bei kurzen Pausen die Rechnung. Ob der Onlineweg offensteht, hängt allein an den Sicherheitscodes. § 24 Absatz 4 FZV verzichtet auf die Identifizierung des Antragstellers, sobald die Sicherheitscodes von Zulassungsbescheinigung und Stempelplakette erfasst sind. Ein elektronischer Identitätsnachweis ist für die Abmeldung also nicht nötig. Details unter Auto online abmelden.
Auch für Fahrzeuge ohne Sicherheitscodes, für die das Behördenportal nicht funktioniert. Sie geben Kennzeichen und Daten ein, den Behördengang übernimmt der Dienstleister.
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Die Steuer: Mindestdauer ein Monat
Die Steuerpflicht dauert nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes bei einem inländischen Fahrzeug, solange es zum Verkehr zugelassen ist, mindestens jedoch einen Monat. Für eine Winterpause spielt diese Untergrenze keine Rolle. Sie ist nur der Grund, warum sich das Spiel für zwei Wochen Skiurlaub nicht lohnt.
Wichtiger ist § 5 Absatz 4. Werden die Änderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und die Entstempelung des Kennzeichens an verschiedenen Tagen vorgenommen, ist der letzte Tag maßgebend. Wer den Vorgang online startet und die Schilder erst Tage später entstempeln lässt, verschenkt also Tage. Wie das Guthaben abgerechnet und ausgezahlt wird, steht unter Kfz-Steuer nach der Abmeldung.
Der Stellplatz: die Bedingung, an der es scheitert
Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft sehen vor, dass ein Vertrag durch die Außerbetriebsetzung nicht endet, sondern in eine beitragsfreie Ruheversicherung übergeht, sobald die Zulassungsbehörde dem Versicherer die Abmeldung mitteilt. Zwei Fälle sind ausgenommen. Der erste ist eine Außerbetriebsetzung von weniger als zwei Wochen, der zweite das Verlangen des Versicherungsnehmers nach uneingeschränkter Fortführung des bisherigen Schutzes.
Der Umfang ist eingeschränkt. Erfasst sind die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Teilkaskoversicherung, sofern im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder Teilkaskoversicherung bestand. Eine Vollkaskodeckung ruht also mit. Bei einem Fahrzeug, das ohnehin steht, ist das meist verschmerzbar, bei einem hochwertigen Fahrzeug in einer Sammelgarage nicht unbedingt.
Und dann kommt die Pflicht, an der die Winterlösung häufig kippt. Das Fahrzeug ist während der Ruheversicherung in einem Einstellraum abzustellen, etwa einer Einzel- oder Sammelgarage, oder auf einem umfriedeten Abstellplatz, also einem durch Zaun, Hecke oder Mauer umschlossenen Grundstück. Ein Auto, das den Winter am Straßenrand verbringen soll, erfüllt das nicht. Es scheitert außerdem schon vorher am Straßenrecht. Ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum ist kein Gemeingebrauch mehr. Was das für Halter bedeutet, steht unter Abgemeldetes Auto im öffentlichen Raum.
Wie lange die Ruheversicherung läuft, lassen die Musterbedingungen offen. Die Zahl der Monate steht im einzelnen Vertrag. Nachsehen lohnt sich, bevor die Pause beginnt. Mehr dazu unter Ruheversicherung nach der Abmeldung.
Beruhigend ist die Seite, die viele fürchten. Die Musterbedingungen übernehmen den Schadenverlauf bei einer Unterbrechung von bis zu sechs Monaten so, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden. Eine Winterpause bleibt für die Schadenfreiheitsklasse also folgenlos. Erst jenseits von zwölf Monaten wird abgezogen.
Die Hauptuntersuchung: sie ruht mit
Nummer 2.7 der Anlage VIII zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bestimmt, dass die Untersuchungspflicht ruht, solange ein Fahrzeug durch Vermerk in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Entstempelung des Kennzeichens außer Betrieb gesetzt ist. Fällt die Hauptuntersuchung also in den Februar und das Auto steht seit November, müssen Sie im Februar nichts tun.
Nachzuholen ist sie aber vor der Wiederinbetriebnahme. Das sagt dieselbe Nummer 2.7 Satz 2, und § 16 Absatz 2 Satz 4 FZV wiederholt es aus Sicht der Zulassungsbehörde. Wer im März wieder auf die Straße will und im Februar HU-Termin gehabt hätte, plant die Prüfstelle also in den Frühjahrstermin ein. Das ist der häufigste unerwartete Posten bei der Rückkehr. Wie er sich vermeiden lässt, steht unter HU abgelaufen: vorführen oder abmelden.
Die Fahrt zum Amt und zurück
Ein praktisches Detail sorgt im Winter regelmäßig für Ärger. Nach der Entstempelung dürfen Sie noch nach Hause fahren. § 12 Absatz 4 Satz 2 FZV erlaubt Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung, wenn sie von der Kfz-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Das ist ein Tag, kein Zeitraum. Wer morgens abmeldet und das Auto erst am Wochenende in die Garage bringen will, hat ein Problem.
Umgekehrt erlaubt § 12 Absatz 4 Satz 1 die Fahrt zur Abstempelung und zur Hauptuntersuchung mit ungestempelten Schildern innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks, wenn ein Kennzeichen zugeteilt oder nach § 16 Absatz 1 reserviert ist und die Haftpflichtversicherung die Fahrten erfasst. Für das Frühjahr ist damit der Weg von der Garage zur Prüfstelle abgedeckt.
Wann das Saisonkennzeichen besser passt
Wenn das Fahrzeug jedes Jahr im selben Zeitraum steht, ist die wiederholte Ab- und Anmeldung der teurere Weg. § 10 Absatz 3 FZV erlaubt einen Betriebszeitraum von mindestens zwei und höchstens elf Monaten. Außerhalb davon ist das Fahrzeug ohne Behördengang und ohne Gebührenrunde außer Betrieb. Die Rechnung kippt ungefähr dort, wo die jährliche Gebührenrunde die einmalige Umstellung übersteigt. Bei zwei Wintern ist das meist schon der Fall.
Die Einschränkung ist dieselbe. § 10 Absatz 3 Satz 6 FZV verbietet außerhalb des Betriebszeitraums nicht nur das Inbetriebsetzen, sondern ausdrücklich auch das Abstellen auf öffentlichen Straßen. Der Vergleich steht unter Saisonkennzeichen oder Abmeldung. Für Zweiräder und Camper ist er unter Motorrad abmelden und Wohnmobil abmelden durchgespielt.
Der Nachteil des Saisonkennzeichens beim Auto liegt darin, dass der Betriebszeitraum für ein Jahr feststeht. Bei der Abmeldung entscheiden Sie jedes Jahr neu und können im Zweifel eine Woche früher wieder zulassen.
Reihenfolge für den Winter
- Stellplatz klären. Es muss ein Einstellraum oder ein umfriedeter Abstellplatz sein, sonst fällt die Ruheversicherung weg und die Abmeldung ist keine Option.
- Versicherer informieren und die Ruheversicherung im eigenen Bedingungswerk nachsehen.
- Sicherheitscodes auf Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplakette prüfen. Sie entscheiden über den Onlineweg.
- Kennzeichen reservieren lassen. Der Haken kostet wenig und spart bei der Rückkehr sieben Euro Gebührendifferenz.
- Abmelden, online oder bei der zuständigen Zulassungsstelle, und noch am selben Tag in die Garage fahren.
- Im Frühjahr die HU-Fälligkeit prüfen, die eVB besorgen und wieder zulassen. Der Ablauf steht unter Wiederzulassung nach der Abmeldung.
Was das Fahrzeug selbst braucht, also Batteriepflege, Reifendruck und Frostschutz, ist keine Rechtsfrage und daher nicht Gegenstand dieses Beitrags. Die Empfehlungen des ADAC sind unten verlinkt.
Quellen und Stand
Stand: 30. Juli 2026. Gebühren und Vertragsbedingungen können abweichen; verbindlich sind die zuständige Stelle und Ihr Versicherungsvertrag. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
- Gebührentarif der GebOSt (Anlage zu § 1), Nummern 221.1, 221.6, 221.7, 224.1, 224.2: https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
- § 16 FZV – Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung: https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__16.html
- § 12 FZV – Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen, Absatz 4: https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__12.html
- § 10 FZV – Besondere Kennzeichen (Saisonkennzeichen): https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__10.html
- § 24 FZV – Antrag auf Außerbetriebsetzung: https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__24.html
- § 5 KraftStG – Dauer der Steuerpflicht: https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__5.html
- Anlage VIII zur StVZO, Nummer 2.7: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viii.html
- Musterbedingungen AKB 2015 des GDV, Abschnitte H.1 und I.6: https://www.gdv.de/resource/blob/6178/ec39e06d2f552aca5f35f19277c94603/01-allgemeine-bedingungen-fuer-die-kfz-versicherung-akb-2015--data.pdf
- ADAC: Cabrio einmotten – Tipps für den Winterschlaf: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/reparatur-pflege-wartung/pflege/cabrio-einwintern/
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Angaben zu Gebühren und Abläufen sind Orientierungswerte. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Zulassungsstelle.